

Mainz (epd). Pflegekassen müssen zu einer „erheblichen Pflegeerleichterung“ eine Klimaanlage bezuschussen. Ist eine pflegebedürftige Frau besonders hitzeanfällig, kann sie bei ihrer Pflegekasse einen Zuschuss zum Einbau einer Klimaanlage in ihrem Schlafzimmer als wohnumfeldverbessernde Maßnahme erhalten, urteilte am 8. April das Sozialgericht Mainz. Dies gelte erst recht, wenn mit dem Einbau einer Klimaanlage für die Pflegepersonen die Pflege weniger anstrengend sei.
Die pflegebedürftige Klägerin hatte von ihrer Pflegeversicherung einen Zuschuss für den Einbau einer Klimaanlage im Schlafzimmer ihrer Eigentumswohnung verlangt. Die Pflegekasse lehnte den Antrag als unwirtschaftlich ab.
Das Sozialgericht gab der Frau jedoch recht. Der Einbau der Klimaanlage würde die häusliche Pflege erheblich erleichtern. Denn die Pflege werde in einem klimatisierten Raum viel angenehmer empfunden und sei auch für die Pflegepersonen weniger anstrengend. Zudem verhindere die Klimaanlage gefährliche gesundheitliche Risiken für die besonders hitzeanfällige Klägerin. Ein klimatisiertes Schlafzimmer führe zu einem erholsamen Nachtschlaf, so dass die Klägerin weniger auf die Unterstützung ihrer Pflegeperson angewiesen sei.
Schließlich werde mit dem Zuschuss zur Klimaanlage auch kein gehobener Wohnkomfort finanziert. Angesichts des Klimawandels bilde eine Klimaanlage im Schlafzimmer den allgemeinen Wohnstandard ab, für den die Pflegeversicherung einzustehen habe.
Az.: S 9 P 76/23