

Frankfurt a.M. (epd). CDU-Chef Friedrich Merz sichert Reformen bei Gesundheit, Pflege und Rente zu. Entsprechende Veränderungen könnten nicht im Rahmen von Koalitionsverhandlungen beschlossen werden. Sofort nach dem Regierungsantritt würden entsprechende Kommissionen berufen, sagte Merz am Abend des 9. April im „heute journal“ des ZDF. Wenige Stunden zuvor hatten Union und SPD ihren ausverhandelten Koalitionsvertrag zur Bildung der nächsten Bundesregierung vorgelegt.
Aus Sicht des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), muss die nächste Bundesregierung alles dafür tun, um den Anstieg der Sozialbeiträge zu bremsen. Der „Bild“-Zeitung (Donnerstag) sagte Frei: „Das ist in der Tat eine Riesen-Herausforderung bei den Krankheitskosten, bei den Pflegekosten, aber auch bei der Rentenversicherung.“ Es gehe „nach wie vor darum, vor allen Dingen kleine und mittlere Einkommen in der Einkommensteuer zu entlasten, aber auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass die Sozialabgaben nicht weiter durch die Decke gehen“.
Merz sagte im ZDF, die „feste Absicht“ von Union und SPD sei es, die Sozialversicherungssysteme zukunftsfest zu machen. „Und das wollen wir sehr schnell machen, in dieser Wahlperiode“, fügte der CDU-Chef hinzu, der sich Anfang Mai zum Bundeskanzler wählen lassen will.
Bei der Rentenformel habe die Union mit der SPD in den Koalitionsverhandlungen „hart gerungen“. Diese sei nur für die nächsten sechs Jahre festgeschrieben. „Danach wird es Veränderungen geben müssen“, betonte Merz. Im Koalitionsvertrag stehe das Wort „Eigenverantwortung“. „Diese Systeme werden umgestellt, sie werden zukunftsfest gemacht“, sagte der CDU-Vorsitzende und fügte hinzu: „Die Zeit nehmen wir uns.“ Das müsse solide und verlässlich erfolgen.
Das Wort „Eigenverantwortung“ wird mit Bezug auf die Rente nicht im Koalitionsvertrag verwendet. Auf den 144 Seiten heißt es unter anderem: „Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. Deshalb werden wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern.“ In einer Rentenkommission soll bis zur Mitte der Legislaturperiode eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau geprüft werden.