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Behinderung

Klinikverband wirbt für "Zentren für Inklusive Medizin"



Berlin (epd). Der Deutsche Evangelische Krankenhausverbandes (DEKV) hat sich anlässlich des dritten Global Disability Summit 2025 in Berlin dafür ausgesprochen, mit speziellen Hilfen die Versorgungsgerechtigkeit für Menschen mit Behinderung entscheidend zu verbessern. Man könne dazu einen Impuls setzen, indem „Zentren für Inklusive Medizin“ geschaffen würden, heißt es in einer Mitteilung.

„Menschen mit intellektueller oder komplexer Beeinträchtigung haben ein bis zu 20 Prozent höheres Risiko, früher zu versterben. Der Grund sind Erkrankungen, die vermeidbar wären, wenn sie richtig diagnostiziert und behandelt würden. Das ist eine massive Benachteiligung“, sagte Vorsitzender Christoph Radbruch.

Für Behandlung fehlen passende Leitlinien

Mit mehr zielgruppenspezifischem Wissen und Erfahrung könne diese Gerechtigkeitslücke in der stationären Versorgung für Menschen mit Behinderung geschlossen werden. „Doch dieses patientenspezifische Wissen wird noch zu wenig im Medizinstudium und der Facharztweiterbildung vermittelt“, monierte Radbruch: „Für die Behandlung vor Ort fehlen evidenzbasierte Behandlungsleitlinien.“

Die vorgeschlagenen Zentren beschrieb er als Kompetenzzentren mit einer ausgewiesenen medizinischen und pflegerischen Expertise in der stationären Versorgung von Menschen mit intellektueller oder komplexer Beeinträchtigung. Ein solcher Leuchtturm der Versorgung ist laut Radbruch beispielsweise das Evangelische Krankenhaus Bethel und Mara in Bielefeld.

Zentren fördern den nötigen Wissenstransfer

Durch Aus-, Fort- und Weiterbildung würden diese Zentren dafür sorgen, dass das Wissen zu den besonderen medizinischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung beim Fachpersonal in der Regelversorgung eine größere Verbreitung findet. Durch Forschung und Wissenschaft werden evidenzbasierte Behandlungsleitlinien und Lehrmaterialien entstehen, auf die Ärztinnen und Ärzte in der Regelversorgung zurückgreifen können.

Zusammen mit Praxisvertreterinnen aus den evangelischen Krankenhäusern hat der DEKV eine Konzeption für Zentren für Inklusive Medizin entwickelt, die sich an der Zentrums-Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 136 c Abs. 5 SGB V orientiert. Sie legt Qualitätskriterien an die medizinische und die pflegerische Versorgung fest und beschreibt besondere Aufgaben, die von einem Zentrum übernommen werden können, wie zum Beispiel die Beratung von Krankenhäusern der Regelversorgung zur Versorgung entsprechender Patientinnen und Patienten.

Das Besondere im Vergleich zu den bestehenden G-BA-Zentren, beispielsweise den Herz- oder Krebszentren, ist, dass Zentren für Inklusive Medizin nicht auf die Behandlung einer einzelnen Erkrankungsgruppe ausgerichtet sind. Die Aufgabe des Zentrums liegt in der Expertise zu behinderungsspezifischen Bedarfen bei der Versorgung einer Vielzahl von Erkrankungen aus unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen.

Dirk Baas