

Berlin (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und das Deutsche Institut für Menschenrechte fordern von der künftigen Bundesregierung entschiedene Schritte gegen Wohnungslosigkeit. Das müsse „als ein prioritäres Ziel im Koalitionsvertrag verankert werden“, heißt es in einer Mitteilung der BAG W vom 18. März. Alle politischen Ziele zur Überwindung von Obdachlosigkeit „sollten in einer nationalen Gesamtstrategie festgelegt werden“, teilte das Institut mit.
„Wohnen darf nicht zu einem Luxusgut werden. Die Bereitstellung von bedarfsgerechtem Wohnraum muss schnell umgesetzt werden, um die sozialen Notlagen zu verringern und zu vermeiden“, mahnte Susanne Hahmann, Vorsitzende der BAG W.
Die Zahl der wohnungslosen Menschen ist in Deutschland ist nach ihren Angaben in den zurückliegenden Jahren auf mindestens 531.600 gestiegen. Dabei seien Menschen, denen Wohnungslosigkeit aufgrund von Zwangsräumungen und Räumungsklagen unmittelbar drohe, noch nicht eingerechnet. „Eine Trendumkehr ist dringend erforderlich, jedoch findet sich im aktuellen Sondierungspapier kein Wort zur Überwindung von Wohnungslosigkeit.“
Trotz der alarmierenden Entwicklungen würden aktuell in vielen Kommunen zentrale Hilfeangebote gestrichen, weil sie als „freiwillige Leistungen“ gelten. Das sei fatal, so Hahmann. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die soziale Infrastruktur im Sondervermögen für Infrastruktur berücksichtigt wird.“
Die BAG W forderte Union und SPD auf, den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit fortzuführen und die erforderlichen Maßnahmen mit einem ausreichenden Budget abzusichern. Es gelte, die drohende soziale Krise abzuwenden.
„Um zu verhindern, dass noch mehr Menschen ihre Wohnung verlieren, braucht es wirksame Maßnahmen zur Mietpreisregulierung sowie eine Stärkung des Mietrechts. Dazu gehört zwingend eine Ausweitung der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung, also die Möglichkeit, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn die Mietschulden nachgezahlt werden“, sagte Claudia Engelmann, stellvertretende Abteilungsleiterin Menschenrechtspolitik am Deutschen Institut für Menschenrechte.
Auch müsse deutlich mehr als bisher in den sozialen Wohnungsbau investiert werden. Hier seien Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht. Darüber hinaus könne der Bund ein Förderprogramm zur Anschubfinanzierung kommunaler Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit auflegen.
Der aktuelle Wohnungslosenbericht der Bundesregierung vom Januar 2025 zeigt laut Engelmann auch: „Diesen Menschen fehlt nicht nur eine Wohnung, sie haben häufig auch keine angemessene Gesundheitsversorgung und sie erfahren Gewalt und Diskriminierung. Ihre Rechte auf Wohnen, Gesundheit oder auf Schutz vor Gewalt sind so massiv eingeschränkt.“