

Berlin (epd). Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) fordert, in den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD die medizinische Versorgung der Menschen in den Krankenhäusern bestmöglich zu sichern. Das sei „keine gewöhnliche Dienstleistung, sondern ein Recht, das sich aus der Würde des Menschen ableitet“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Worauf es dabei ankomme, habe der DEVK in seinen Positionen für die 21. Legislatur des Deutschen Bundestages zusammengestellt. Die Kernpunkte darin lauten:
1. Vorhaltefinanzierung neu gestalten: Die aktuellen Regelungen der Vorhaltefinanzierung erhöhen Bürokratie und Komplexität, ohne die angestrebten Ziele zu erreichen. Kurzfristig muss eine Brückenfinanzierung in Form einer pauschalen Erhöhung der Landesbasisfallwerte die finanzielle Lage der Krankenhäuser sichern. Die Finanzierung muss so weiterentwickelt werden, dass sie den tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung widerspiegelt.
2. Notfallversorgung sektorenübergreifend reformieren: Für die Notfallversorgung ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich, die die Strukturreform der Krankenhäuser ergänzt. Neben der Einführung von integrierten Leitstellen und Notfallzentren und eines digitalen Ersteinschätzungsinstruments ist ein bundeseinheitliches Notfallregister verpflichtend einzuführen.
3. Vorgaben für die sektorenübergreifenden Versorger vereinfachen: Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sollen sich ausgewählte Krankenhäuser zu sektorenübergreifenden Versorgern entwickeln. Diese sichern die wohnortnahe Versorgung. Die aktuellen Vorgaben für diese Einrichtungen sind aber zu komplex und müssen gesetzlich angepasst, radikal vereinfacht und reduziert werden. Es braucht ein garantiertes Gesamtbudget.
4. Dokumentationspflichten auf ein Minimum reduzieren: Ärzte und Ärztinnen verbringen täglich mehrere Stunden mit Bürokratie. Daher muss jede Dokumentationspflicht auf ihre Notwendigkeit und ihr Automatisierungspotenzial überprüft werden.
5. Pflegepersonalbedarfsbemessung (PPR 2.0) auf den Prüfstand stellen: Wesentlichen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus hat die bedarfsgerechte Besetzung mit Pflegepersonal. Durch eine Evaluation bis Ende 2028 sollte die Wirksamkeit der PPR 2.0 geprüft werden. Falls keine messbare Verbesserung erreicht wird, ist die Pflegepersonalbedarfsbemessung auf Basis von PPR 2.0 auszusetzen.