

Erfurt (epd). Betriebsrenten können durch Zuschüsse kommunaler Arbeitgeber nur erhöht werden, wenn die Tarifparteien das klar so vereinbart haben. Sieht ein für die Kommunen geschlossener Tarifvertrag keine Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung vor oder schließt sie ausdrücklich aus, können Beschäftigte diese Gelder trotz der Zuschussregelung im Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht für sich beanspruchen, urteilte am 11. März das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Der Gesetzgeber wollte mit dem zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersversorgung attraktiver machen. Wandeln danach Arbeitnehmer einen Teil ihres Entgelts zugunsten ihrer betrieblichen Altersversorgung bei einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung um, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mit der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können aber abweichende Regelungen vom Gesetz vorsehen.
Der seit 1995 als Sachbearbeiter beim Landkreis Vorpommern-Rügen beschäftigte Kläger wollte diesen Arbeitgeberzuschuss haben. Das Gesetz sehe schließlich die Stärkung der Betriebsrenten vor, so seine Begründung. Die Kommune lehnte das jedoch ab. Für den Kläger gelte eine alte, vor Einführung des Gesetzes geltende tarifliche Regelung für kommunale Beschäftigte. Dieser Alt-Tarifvertrag habe Arbeitgeberzuschüsse nicht vorgesehen. Damit bestehe auch kein Anspruch, betonte die Kommune.
Dem stimmte auch das BAG zu. Schließe ein Tarifvertrag Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung aus oder sehe erst gar keine vor, gebe es auch keinen Anspruch auf Zahlung. Bestehe ein Tarifvertrag, müsse darin der Arbeitgeberzuschuss auch geregelt sein. Ähnlich hatte das BAG bereits am 20. August 2024 zu tariflichen Regelungen in der Privatwirtschaft entschieden.
Az: 3 AZR 53/24 (Bundesarbeitsgericht zum aktuellen Fall)
Az: 3 AZR 385/23 (Bundesarbeitsgericht zu tariflichen Regelungen in der Privatwirtschaft)