

die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar statt. Fast alle Wahlprogramme liegen nun vor. Darin haben die Parteien auch ihre Pläne zu jenen Themen dargelegt, die für die Sozialbranche von Belang sind. In dieser Ausgabe folgt der zweite Teil der Reihe über Vorhaben, die die Parteien zur Wahl präsentieren. Diesmal geht es um die Themen Bürgergeld sowie Wohnungsbau und Mieten.
Die Migrationspolitik ist nach dem tödlichen Messerangriff in Aschaffenburg zum zentralen Thema im Wahlkampf geworden. Der Psychologe David Schiefer kritisiert die Muster migrationspolitischer Debatten, die sich nach Gewalttaten von Migranten wie in Aschaffenburg stets wiederholen. Sie seien kontraproduktiv, weil Verschärfungen im Asylrecht den psychischen Druck auf Menschen erhöhten. Er sagt im Interview mit epd sozial, dass einige Ursachen von psychischen Störungen und Gewalttaten hausgemacht sind - und dass man das durchaus ändern könne.
Elke Ronneberger ist Nachfolgerin von Maria Loheide im Amt der Vorständin der Diakonie für Sozialpolitik. Sie hat viele Jahre für große diakonische Träger gearbeitet. Jetzt wechselt sie die Seite. Sie will „den diakonischen Ansatz in eine politische Lobbyarbeit einbringen“, sagt sie im Interview mit epd sozial. Ein Gespräch über knappe Kassen, nachhaltige Investitionen in die soziale Infrastruktur und das christliche Menschenbild als Basis allen Handelns.
Der Fachkräftemangel hat für die Sozialträger längst bedrohliche Formen angenommen, besonders in der Pflege. Die Dachstiftung Diakonie mit Sitz in Gifhorn rekrutiert deshalb gezielt Personal aus dem Ausland. Einer, der so nach Deutschland kam, ist der Philippiner John Donasco, der als Wohnbereichsleiter im Stephansstift der Diakonie in Hannover arbeitet. Ein Besuch vor Ort.
Wenn Arbeitgeber versehentlich den Namen einer ehemaligen Mitarbeiterin zu Werbezwecken nutzen, kann das mitunter teuer werden. Denn Arbeitgeber dürfen Daten ihrer Beschäftigten nur so lange wie nötig verarbeiten und speichern. In einem Fall, den jetzt das Landesarbeitsgericht Mainz entschieden hat, führte die Nutzung des Namens einer Ex-Mitarbeiterin in einem Flyer jedoch nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch. Eine entschädigungspflichtige allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung liege auch nicht vor, befand das Gericht.
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Ihr Dirk Baas