Berlin (epd). Vor dem Hintergrund von zwei vollendeten und einem versuchten Femizid in Berlin allein in der vergangenen Woche hat die Frauenhauskoordinierung erneut auf die bestehenden Lücken beim Schutz von Frauen und Kindern hingewiesen. Der Schutz vor Partnerschaftsgewalt müsse endlich besser werden, heißt es in einer Mitteilung vom 2. September. Dazu müsse das versprochene Gewalthilfegesetz schnell verabschiedet werden und damit auch mehr Geld in Prävention und Gewaltschutz fließen.
Allein im Jahr 2023 erfasste die Polizei in Deutschland 132.966 weibliche Betroffene von Partnerschaftsgewalt, die Dunkelziffer wird in der Wissenschaft um ein Vielfaches höher eingeschätzt. Weiter teilte der Dachverband der Frauenhäuser in Deutschland mit: Der kürzlich von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ verfehlt seinen Anspruch, wirksam vor Partnerschaftsgewalt zu schützen. Der Fokus liege dabei Fokus auf strafrechtlichen und hochschwelligen Maßnahmen, so die Kritik.
„Wir begrüßen, dass das Thema Gewalt gegen Frauen auch in der Opposition stärker auf die politische Agenda rückt. Aber die Engführung der Diskussion auf strafrechtliche Maßnahmen und Tötungsdelikte geht an den dringlichsten Bedarfen der Mehrzahl von Betroffenen vorbei“, erklärte Vorstandsvorsitzende Christiane Völz. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, den Mordparagrafen um das Merkmal „Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ zu erweitern.
„Das eigentlich zielführende Verbesserungspotenzial im Recht liegt nicht in einem weiteren Mordmerkmal, sondern in der Rechtsanwendung und Sensibilisierung der Justiz“, betonte Geschäftsführerin Sibylle Schreiber. „Generell setzt das Strafrecht zu spät an, um Gewalt zu verhindern. Der entscheidende Schritt für breitenwirksamen Schutz wäre, endlich so umfassend in Hilfesystem und Prävention zu investieren, wie sich Deutschland mit der Istanbul-Konvention und auch der neuen EU-Richtlinie verpflichtet hat.“ # Fußfesseln kein Ersatz für bessere Prävention
Darüber hinaus fordert die CDU/CSU die Einführung elektronischer Fußfesseln für Gewalttäter, wie sie derzeit auch im Bundesrat diskutiert wird. Die verfassungsrechtlichen Hürden für den Einsatz einer solchen Maßnahme seien allerdings hoch, so der Verband.
„Strafrecht und hochschwellige Überwachung im Einzelfall sind kein Ersatz für Prävention und Unterstützungsangebote“, sagte Schreiber weiter. „Wenn wir mehr als einen Bruchteil der über 132.000 Betroffenen und auch ihre Kinder schützen wollen, dann müssen Bund und Länder, Regierung wie Opposition ihren Fokus jetzt auf die zeitnahe Einführung des versprochenen Gewalthilfegesetzes legen.“