sozial-Branche

Behinderung

Verbändebündnis wirbt für Nachteilsausgleichsgesetz



Jockgrim (epd). Ein Bündnis mehrerer Behindertenverbände fordert die Bundesregierung auf, ein „Nachteilsausgleichsgesetz“ zu erlassen. So solle sichergestellt werden, „dass Menschen mit Behinderungen die notwendige Unterstützung erhalten, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen“, heißt es in einer Mitteilung des Vereins „Mobil mit Behinderung“. Seit dem 13. August gibt es dazu auch eine Petition im Internet, die bislang von rund 33.000 Personen unterschrieben wurde.

„Das vorgeschlagene Gesetz zielt darauf ab, nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit für alle Mitbürger zu fördern“, so die Begründung für die Initiative. Durch den Abbau von Barrieren - ob physisch, digital oder sozial - profitierten alle, mit und ohne Einschränkungen, auch Eltern mit Kinderwagen bis hin zu älteren Menschen.

Verwirrende Zuständigkeiten

„In unserer aktuellen Gesellschaft hängt die Unterstützung, die Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen erhalten, stark von ihrer individuellen Lebenssituation, ihrem Alter und dem Auslöser der Behinderung ab. Dies führt zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Kostenträgern, die jeweils für verschiedene Aspekte zuständig sind“, so Heinrich Buschmann, der Vorsitzende des Vereins Mobil mit Behinderung. Dabei gehe es jedoch immer um dasselbe Ziel: den Ausgleich einer Einschränkung, sei sie durch einen Unfall, eine Erkrankung oder von Geburt an vorhanden.

Für ihn liegen die strukturellen Hauptprobleme des Sozialsystems „in der Handhabung, der Abgrenzung der Zuständigkeiten und der Kostenbeteiligung“. Dieses fragmentierte System führe oft zu Verwirrung und Ungerechtigkeiten. Buschmann: „Das Nachteilsausgleichsgesetz soll hier Klarheit und Transparenz schaffen.“ Es sei „ein Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der niemand aufgrund einer Behinderung oder anderer Einschränkungen in Armut gerät.“

Kernpunkte seinen ein Leistungsgesetz, das sicherstellen soll, dass Menschen mit behinderungsbedingten Nachteilen nicht im Vergleich zu Nichtbehinderten benachteiligt werden. In Sachen Barrierefreiheit müsse der umfassende Ausbau barrierefreier Infrastrukturen erreicht werden. Und: „Eine zentralisierte, transparente und steuerfinanzierte Struktur ersetzt das aktuelle, fragmentierte System und sorgt für effiziente Hilfe in Notlagen.“ Schließlich sollen nach dem Wunsch der Verbände die Einkommens- und Vermögensanrechnung entfallen, „um wirtschaftliche Sicherheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten“.