Berlin (epd). Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat den Gesetzgeber aufgerufen, noch in dieser Legislaturperiode rechtliche Nachbesserungen in der Sozialhilfe zu beschließen. „Die Sozialhilfe ist das untere Netz der sozialen Sicherung, auf das es in Notlagen besonders ankommt. Deswegen sind gut anwendbare und auch nachvollziehbare Regelungen im Gesetzbuch für die Bürgerinnen und Bürger, für die Sozialverwaltung und für die Beratungsstellen, die in Notlagen beraten, wichtig“, sagte Präsidentin Irme Stetter-Karp zur Begründung in Berlin.
In seiner aktuellen Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Einführung eines neuen Lebensunterhaltskapitels im SGB XII habe der Deutsche Verein aufgezeigt, wo in der Sozialhilfegesetzgebung Klarstellungen nötig seien, um das Recht fortzuentwickeln. „Wir möchten damit einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zur Verwaltungsvereinfachung in den Sozialämtern leisten“, so Stetter-Karp.
Dabei hat er auf 28 Vorschläge aus seinen Stellungnahmen verwiesen, das Recht der Sozialhilfe einfacher und auch gerechter zu gestalten. Unterschiedliche Regelungen in den Systemen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung führten insbesondere bei einem Rechtskreiswechsel und auch bei Mischbedarfs- oder Mischhaushaltsgemeinschaften zu uneinheitlichen Anspruchsvoraussetzungen.
Viele Leistungssachverhalte an den Schnittstellen verschiedener Rechtsgrundlagen „sind komplex, verwaltungs- und kostenaufwändig und führen teilweise zu schwer nachvollziehbaren Entscheidungen“. Vor allem die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sind demnach klarstellungs- und überarbeitungsbedürftig. Darüber hinaus besteht laut Deutschem Verein ein Harmonisierungsbedarf mit den Regelungen im SGB II.