sozial-Recht

Europäischer Gerichtshof

Zugang zu Flüchtlingsstatus für Frauen gestärkt



Luxemburg (epd). Frauen und Mädchen, die sich mit dem Grundwert der Gleichheit der Geschlechter identifizieren, können laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) den Flüchtlingsstatus erhalten. Das entschieden die Richter am 11. Juni in Luxemburg.

Zwei irakische Mädchen, die seit 2015 in den Niederlanden leben, hatten nach abgelehnten Asylanträgen erneut um internationalen Schutz gebeten. Sie fürchteten, wegen ihrer Identität, die sich in den Niederlanden geformt habe, bei einer Rückkehr in den Irak verfolgt zu werden. Das niederländische Gericht legte den Fall dem EuGH vor.

Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe

Drittstaatsangehörige können internationalen Schutz erhalten, wenn ihnen droht, dass sie wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden. Die Richter des EuGH entschieden, dass Frauen, die sich mit der Gleichheit der Geschlechter identifizieren, eine „bestimmte soziale Gruppe“ im Sinne eines Verfolgungsgrundes darstellen können, was zur Anerkennung als Flüchtling führen kann.

Dies gelte insbesondere, wenn sich die Identifikation während eines längeren Aufenthalts in einem Mitgliedstaat entwickelt habe und das Herkunftsland diese Werte nicht anerkenne, erklärten die Richter.