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Grüne dringen auf Reform des Patientenrechtegesetzes



Die Ampel-Regierung nimmt sich eine weitere Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag vor: die Reform des Patientenrechtegesetzes. Dass hier viel Korrekturbedarf besteht, zeigte ein Treffen von Fachpolitikern, Verbändevertretern und Betroffenen.

Berlin (epd). Die Fraktion der Grünen im Bundestag will das seit 2013 geltende Patientenrechtegesetz grundlegend überarbeiten. Das kündigten die zuständigen Fachpolitikerinnen und -politiker am 27. Mai bei einer Online-Konferenz in Berlin an. Ein Entwurf dazu solle noch in diesem Jahr vorliegen, sagte die Sprecherin für Verbraucherschutz, Linda Heitmann, bei dem Meeting unter dem Titel „11 Jahre Patientenrechtegesetz - Braucht es ein Update?“ Damit werde eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung umgesetzt.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink sagte, es sei Zeit, die Patientinnen und Patienten „als den verletzlichen Teil im Behandlungsprozess“ genauer in den Blick zu nehmen. Es gebe viele Probleme in der Gesundheitsversorgung. Das Patientenrechtegesetz müsse weiterentwickelt werden, ganz besonders mit Blick auf ärztliche Behandlungsfehler und ihre Folgen. „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, hier schnell voranzukommen“, sagte Klein-Schmeink.

„Kein effektiver Rechtsschutz“

Helge Limburg, rechtspolitisches Sprecher der Grünen-Fraktion, beklagte fehlenden effektiven Rechtsschutz bei Behandlungsfehlern. Die Rechte Betroffener ließen sich in vielen Fällen nicht oder nur schwer durchsetzen.

Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher, betonte, die Reform solle auch dazu dienen, die Aufarbeitung und Dokumentation von Behandlungsfehlern zu verbessern. „Das ist ein zentraler Baustein zu einer sicheren Gesundheitsversorgung“, so der Mediziner. Die geplante Novelle, die mehr sein solle als eine Detailreform, sei der größte Hebel zu mehr Transparenz im Gesundheitswesen.

Betroffener legt Probleme offen

Wie dringend das bestehende Gesetz überarbeitet und erweitert werden müsse, erläuterte Joachim Greuner, Vorstand der Sepsis Stiftung. Er verlor nach seinen Angaben nach einem Behandlungsfehler in einer Hamburger Klinik vor fünf Jahren seine Frau und das neugeborene Kind. Mittlerweile gebe es fünf Gutachten, deren Inhalte ihn mitunter fassungslos machten, sagte der Rechtsanwalt. „Die Beteiligten in der Klinik lassen nichts unversucht, um eine Entschädigung zu vermeiden.“

Betroffen ist nach seinen Worten eine große Gruppe von Patienten: 2022 seien 14.000 Behandlungsfehler dokumentiert worden. Viele Betroffene stünden den großen Kliniken und Institutionen der Ärzteschaft ohnmächtig gegenüber. „Hier muss man grundsätzlich etwas am System ändern“, sagte Greuner.

„Fehler klar und offen eingestehen“

Er betonte, es gehe ihm wie vielen anderen Betroffenen, die sich an die Stiftung wendeten, nicht um strafrechtliche Konsequenzen gegen Ärzte und Pflegekräfte, „sondern um klare und offene Eingeständnisse von Fehlern“. Er beklagte, dass es in Deutschland, anders als in Österreich, keine Standards für medizinische Gutachten gebe. Greuner regte an, Gefälligkeitsgutachten im deutschen Strafgesetzbuch unter Strafe zu stellen. Auch ließe sich die Qualität der Gutachten erhöhen, wenn sie anonym, also ohne Kenntnis der Daten des Patienten und der Ärzte, erstellt würden.

Greuner regte zudem an, einen staatlichen Fond für geschädigte Patienten zu schaffen, wie es ihn in Frankreich gebe. Hierzulande dauere es oft Jahre, bis eine Entschädigung erstritten sei. Viele Geschädigte hätten massive finanzielle Probleme. Das sei besonders dann der Fall, wenn Betroffene als Folge von Behandlungsfehlern nicht mehr arbeiten könnten oder ihre Kinder zu Pflegefällen geworden seien.

Dirk Baas