sozial-Politik

Bürgergeld

Gesundheitsausgaben nur zu einem Drittel gedeckt



Berlin (epd). Einem Gutachten zufolge sind die Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende durch die Bundesregierung nur zu gut einem Drittel gedeckt. Der Bund komme „seinen Ausgleichsverpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung nicht annähernd nach“, heißt es in einer Mitteilung des IGES Instituts vom 24. Mai. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Bürgergeldbeziehende lagen im Jahr 2022 um 9,2 Milliarden Euro höher als die für diese Gruppe gezahlten Beiträge.

Es ist Aufgabe des Staates, das Existenzminimum von bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten, erläutern die Forscher. Nach der Rechtsprechung zählt dazu auch die Absicherung der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall. Doch hier versage der Bund.

„Systematische Unterfinanzierung“

„Durch diese systematische Unterfinanzierung gehen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr Milliardenbeträge verloren“, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Allein im Jahr 2022 haben die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen den Bundeshaushalt so mit 9,2 Milliarden Euro entlastet.“ Die jährliche Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden dürfte in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund der steigenden Zahl der Leistungsbeziehenden sogar noch höher liegen.

„Insgesamt sind im Jahr 2022 lediglich 39 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, inzwischen Bürgergeld, durch die für diesen Personenkreis gezahlten Beiträge gedeckt gewesen“, erläuterte Richard Ochmann, Projektleiter Gesundheitspolitik am IGES Institut. „Eine kostendeckende Pauschale hätte fast dreimal höher ausfallen müssen. Statt der im Jahr 2022 tatsächlich vom Bund gezahlten Monatspauschale von 108,48 Euro hätte diese dann 311,45 Euro betragen.“

Zum Vergleich: Für privat krankenversicherte Bürgergeldbeziehende zahlt der Staat den Angaben nach aus Steuermitteln einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von bis zu 421,77 Euro im Monat.