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Änderungen beim Elterngeld seit dem 1. April



Berlin (epd). Seit Monatsbeginn haben sich zwei Regelungen beim Elterngeld geändert. Der gleichzeitige Bezug für beide Eltern wird eingeschränkt, und das Elterngeld wird nur noch bis zu einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro gezahlt.

Eltern, deren Kinder nach dem 1. April 2024 geboren werden, erhalten nur noch einen Monat lang gleichzeitig Elterngeld - und zwar bis zum zwölften Lebensmonat des Kindes. Bisher können beide Eltern sechs Monate lang gleichzeitig Elterngeld beziehen, wenn sie gar nicht oder in Teilzeit arbeiten. Sofern sie zwei bis vier weitere Monate gleichzeitig Teilzeit (24 bis 32 Wochenstunden) arbeiten, erhalten sie diese als Partnerschaftsbonus hinzu.

In Ausnahmefällen bleibt bisherige Regelung gültig

Nach der Geburt von Mehrlingen oder Frühchen und für Eltern von Kindern mit einer Behinderung bleibt es bei den bisherigen Regelungen, wonach die Paare weiterhin mehrere Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen können.

Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 200.000 Euro haben ab April keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Bisher lag die Obergrenze bei 300.000 Euro. Ein Jahr später, am 1. April 2025, wird die Obergrenze weiter auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende sinkt die bisherige Einkommensgrenze von 250.000 Euro ebenso wie für Paare am 1. April auf 200.000 Euro und im kommenden Jahr auf 175.000. Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von Werbungskosten, Freibeträgen und sonstigen Aufwendungen zu versteuern ist.

Sparvorgaben des Bundes für 2024 umgesetzt

Der Grund für die Senkung der Einkommensgrenzen waren Sparvorgaben für den Bundeshaushalt 2024. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums sind von der ersten Absenkung etwa 0,5 Prozent der Eltern betroffen. Das Elterngeld ist im Bundes-Familienetat in Höhe von 14 Milliarden Euro mit knapp acht Milliarden Euro der größte Ausgabenposten. Von 2026 an werden dem Ministerium zufolge durch die Absenkung der Einkommensgrenzen pro Jahr 250 Millionen Euro eingespart.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts nehmen Väter seit Jahren konstant durchschnittlich 3,7 Monate Elterngeld in Anspruch. Die durchschnittliche Dauer des Elterngeldbezugs bei Müttern steigt hingegen kontinuierlich, in den vergangenen Jahren von 14,3 Monaten 2019 auf 14,8 Monate 2023. Im vergangenen Jahr haben 1,8 Millionen Frauen und Männer Elterngeld bezogen, der Väteranteil liegt unverändert bei rund 26 Prozent.

Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens aus dem Vorjahr, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beim Elterngeld Plus halbieren sich die Beträge, dafür kann es doppelt so lange bezogen werden.

Bettina Markmeyer