Münster (epd). Zu der Frage „Was braucht eine gute Kita-Konzeption?“ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendämter (BAG) für Träger eine kostenlose Orientierungshilfe herausgegeben. In einer Mitteilung heißt es, die dort enthaltenen Hinweise thematisierten die Anforderungen an eine Einrichtungskonzeption für Kindertageseinrichtungen gemäß der Paragrafen 45 ff. im SGB VIII.
„Die Konzeption ist das Fundament, auf dem die Arbeit einer Kindertageseinrichtung aufbaut“, betont Birgit Westers, Vorsitzende der BAG Landesjugendämter. Die Publikation wolle Träger von Einrichtungen dabei unterstützen, gute Konzeptionen zu erarbeiten. Die seien sind für Kitas gesetzlich verpflichtend zu entwickeln und der die Betriebserlaubnis erteilenden Behörde vorzulegen, hieß es. Damit könnten die Träger von Kitas „ihre Qualität nach vorne bringen“, so Westers.
In der Konzeption werden nicht nur Betreuungsangebot und die Ziele der Einrichtung beschrieben. Sie enthält auch Informationen über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung, zu Kinderrechten, zur Beteiligung der Kinder, zum Beschwerdemanagement und zur Buch- und Aktenführung. Letztlich zu allen Rahmenbedingungen, die für das Kindeswohl von Bedeutung sind.
„Besonders wichtig sind uns die pädagogische Konzeption und das Konzept zum Schutz vor Gewalt. Das sind unverzichtbare Bestandteile einer jeden Einrichtungskonzeption“, erläuterte Corinna Bredow, Leiterin des Kita-Referates im Landesjugendamt Brandenburg. Sie verwies darauf, dass auch die Themen „multiprofessionelle Teams“ und „Herausforderungen durch den Fachkräftemangel“ in der Publikation erörtert würden.