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Pflege

Förderung der Altenhilfe: Berichtspflicht für mehr Transparenz



Berlin (epd). Seit dem 1. Januar 2017 sind die Länder gemäß dem Sozialgesetzbuch XI verpflichtet, dem Bundesgesundheitsministerium jährlich über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen sowie die mit der Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten je Pflegebedürftigen zu berichten.

Mit dieser Regelung zielte der Gesetzgeber auf mehr Transparenz in der unübersichtlichen Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen. Mit den erstmals für das Jahr 2016 vorgelegten Angaben der Länder konnte Experten zufolge das Transparenz-Ziel jedoch nicht erreicht werden. Deshalb beauftragte das Ministerium die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mit einer Studie, die unter anderem Unterstützung bei der Abfrage zur Investitionskostenförderung für die Berichtsjahre 2017 und 2018 umfasste.

Bei dieser Erhebung wurde auch ein Fragebogen entwickelt, der zur Erfassung und Systematisierung der relevanten Angaben der Ländern diente. Auf dieser Basis hat das Ministerium das IGES Institut beauftragt, die Abfrage für die Berichtsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 vorzunehmen und dabei den bereits vorliegenden Fragebogen zu nutzen. Die Fragebögen wurden den Länderministerien sowie stellvertretend für die Pflegekassen dem Verband der Ersatzkassen (vdek) vorgelegt.



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