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Buschmann veröffentlicht Eckpunkte für Verantwortungsgemeinschaft




Partner halten Händchen.
epd-bild/Boxberg
Nach Plänen der Bundesregierung sollen auch Menschen füreinander einstehen können, die nicht miteinander verheiratet sind. Nun gibt es Eckpunkte für die Verantwortungsgemeinschaft. Die SPD-Bundestagsfraktion warnt vor Lücken, die Union übt Kritik.

Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Pläne für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft konkretisiert. Sein Ministerium veröffentlichte am 6. Februar Eckpunkte, wie das von der Ampel-Koalition geplante Rechtsinstitut, das außerhalb von Ehe und Verwandtschaftsbeziehungen rechtlich verbindliche Fürsorgemöglichkeiten schaffen soll, umgesetzt werden soll. Immer mehr Menschen übernähmen außerhalb der klassischen Formen Verantwortung füreinander, beispielsweise in Senioren-Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäusern oder unter engen Freunden, erklärte Buschmann. Das Recht habe davon aber noch keine Notiz genommen.

Wahl eines rechtlichen Betreuers

Buschmanns Eckpunkte sehen vor, dass Volljährige, die sich nahestehen, künftig bestimmte Rechte für jeweils andere beim Notar festschreiben können. Der Minister plant dafür ein Stufenmodell. In der „Grundstufe“ soll es etwa darum gehen, bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers oder bei einer Lebendorganspende für die jeweils andere Person berücksichtigt zu werden.

In weiteren Modulen können dem Vorschlag zufolge darüber hinaus gehende Rechte, die das Zusammenleben, Gesundheit, Pflege und Vermögen betreffen, vereinbart werden. Dabei geht es etwa um Auskunftsansprüche beim Arzt. Buschmann will zudem prüfen, ob Partner in einer Verantwortungsgemeinschaft auch eine Pflegeauszeit nehmen können.

Die Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Personen umfassen, bei einer sogenannten Zugewinngemeinschaft nur zwei Personen, die nicht verheiratet sind. Am besonderen Schutz von Ehe und Familie werde die Verantwortungsgemeinschaft nichts ändern, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums. Die neue Form soll demnach keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben und keine Steuererleichterungen bewirken. Auch für eine Aufenthaltsberechtigung oder die Erbfolge hätte sie keine Folgen.

Einen Gesetzentwurf kündigte Buschmann für die nächsten Monate an. Erst dann können die Pläne innerhalb der Bundesregierung und im Anschluss vom Bundestag beraten werden.

Die Union hält das Gesetz für überflüssig

Die SPD kritisierte, dass die Verantwortungsgemeinschaft nach Buschmanns Vorstellung in beiderseitigem Einvernehmen, aber auch einseitig jederzeit wieder aufgekündigt werden kann. Der Abgeordnete Jan Plobner verwies auf unbezahlte Care-Arbeit, die in der Regel von Frauen übernommen werde. Diese würden „finanziell sprichwörtlich im Regen stehen, wenn sich die Gegenseite einseitig und unvorhergesehen aus der Gemeinschaft zurückzieht“, sagte er und sprach sich für „Mechanismen zur Absicherung“ aus.

Die Union hält das Gesetz für überflüssig. Auf Grundlage der Vertragsfreiheit könnten schon jetzt ähnliche Verbindungen eingegangen werden, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU).

Die Soziologin Andrea Newerla sieht in den Plänen für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft eine „verpasste Chance“. Ihr fehle dabei die Möglichkeit, Verantwortlichkeiten neben der Ehe „breiter zu verteilen“, sagte die Soziologin und Autorin. Sie kritisierte, dass die von Buschmann vorgestellten Eckpunkte keine Regelungen etwa für gemeinsame Kinderbetreuung, Erbe oder Steuervorteile enthielten. Die Gesellschaft sei seit Jahrzehnten im Umbruch. „Die Ehe hält statistisch nur noch vierzehneinhalb Jahre. Wir brauchen Alternativen für dieses Konzept“, betonte Newerla.

Corinna Buschow