Berlin (epd). Der Bundesverband für Kindertagespflege fordert eine gesicherte Vertretung im Krankheitsfall von Kindertageseltern. „Diese ist immer noch nicht überall verwirklicht“, kritisierte der Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Heiko Krause, im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Aufgabe, eine Ersatzbetreuung im Krankheitsfall zu organisieren, könne nicht allein den Kindertagespflegepersonen überlassen werden. Nach Krauses Auffassung müssten die kommunalen Jugendämter sicherstellen, „dass bei Krankheit und Urlaub der Kindertagespflegeperson eine Vertretung zur Verfügung steht“.
Eltern müssten sicher sein können, dass ihre Kinder auch bei einer Erkrankung der Kindertagespflegeperson gut betreut werden. Um das zu gewährleisten, könnten die Kommune oder ihr Jugendamt sogenannte Stützpunkte anbieten. „Dorthin bringen die Eltern dann die Kinder, damit sie im Bedarfsfall durch eine Vertretung der Kindertagespflegeperson betreut werden“, erklärte Krause.
Eine andere Möglichkeit ist laut Krause das Konzept der Freihalteplätze. „Das bedeutet, dass die Kindertagespflegeperson zum Beispiel einen Betreuungsplatz nicht besetzt, aber der Jugendhilfeträger diesen leeren Platz bezahlt“, sagte der Verbandsvertreter dem epd. Im Krankheitsfall würden dann die Kinder der erkrankten Kindertagespflegeperson auf die freigehaltenen Plätze von anderen Kindertagespflegepersonen verteilt. „Wichtig ist, dass die Kinder die Vertretungsperson schon vorher kennenlernen können. Dazu sollte es bezahlte Kontaktstunden geben“, forderte Krause.
Im Jahr 2024 wird die Kindertagespflege in Deutschland 50 Jahre alt: 1974 startete das erste bundesweite Modellprojekt „Tagesmütter“. Das sei laut Krause eine gute Gelegenheit, auf die Vorteile dieser Betreuungsform aufmerksam zu machen.