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Bundestag

Koalitionsfraktionen verständigen sich über Migrationsgesetze



Die Unterhändler der Regierungsfraktionen haben sich über letzte Details bei den Gesetzen für leichtere Einbürgerungen und schnellere Abschiebungen verständigt. Mit Sozialhilfe gibt es keinen deutschen Pass, bei antisemitischer Hetze auch nicht.

Berlin (epd). Die Ampel-Fraktionen im Bundestag haben sich über die Gesetze für schnellere Abschiebungen und die Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts verständigt. Die Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich (SPD), Britta Haßelmann und Katharina Dröge (Grüne) sowie Christian Dürr (FDP) gaben die Einigung am 20. Dezember in Berlin bekannt, nannten aber zunächst keine Details. Die Gesetze könnten im Januar 2024 vom Bundestag beschlossen werden, erklärten sie.

„Schmerzhafte Kompromisse“

Der Bundestag hatte die Gesetzentwürfe von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Ende November erstmals beraten. Dabei war deutlich geworden, dass es innerhalb der Ampel-Koalition noch Unstimmigkeiten gab, vor allem zwischen Grünen und FDP.

Beim Einbürgerungsrecht setzte die FDP ihre Position durch, wonach der Bezug von Sozialleistungen eine Einbürgerung verhindert. Ausnahmen soll es nur für die Gastarbeitergeneration geben. Die Grünen wollten hingegen, dass die bisherigen Ausnahmeregelungen für behinderte Menschen und Alleinerziehende erhalten bleiben. Damit konnten sie sich laut dem stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Konstantin Kuhle nicht durchsetzen: Es bleibe dabei, dass die Einbürgerungswilligen ihren Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen bestreiten können müssen, erklärte Kuhle nach der Einigung.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, sprach in diesem Zusammenhang von „durchaus schmerzhaften Kompromissen, die auch neue Härten für die betroffenen Menschen bedeuten können“. Er betonte, die Grünen hätten beim Rückführungsgesetz Verbesserungen erreicht. Menschen in Abschiebehaft werde grundsätzlich eine fachlich fundierte Beratung zur Seite gestellt. Außerdem habe man sich im Zusammenhang mit der schärferen Verfolgung von Schleusern auf eine Formulierung verständigt, die klarstelle, dass die Seenotrettung „auch in Zukunft nicht kriminalisiert“ werde, erklärte von Notz. Aus der FDP wurde dies bestätigt.

Das Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen sieht unter anderem vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage zu verlängern, Abschiebungen nicht mehr vorab anzukündigen und die Befugnisse der Polizei bei Durchsuchungen in Gemeinschaftsunterkünften zu erweitern. Asylbewerber sollen 36 Monate statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten.

Vorschriften gegen Antisemitismus

Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts soll Einbürgerungen erleichtern und doppelte Staatsbürgerschaften zulassen. Die Wartezeit auf eine Einbürgerung wird von acht auf fünf Jahre gesenkt. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese erklärte, man sende ein starkes Signal an Millionen von Menschen, dass sie in Deutschland dazu gehörten und mitbestimmen könnten. Er betonte aber auch, dass jede Form der Menschenfeindlichkeit künftig einer Einbürgerung entgegenstehe.

In beide Gesetzentwürfe wurden im Verlauf der rund dreiwöchigen Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern verschärfte Vorschriften gegen Antisemitismus sowie rassistische und andere menschenverachtende Straftaten aufgenommen. FDP-Fraktionsvize Kuhle erklärte, sie begründeten „ein schweres Ausweisungsinteresse“, sollen also schneller zu Ausweisungen führen.

Im Einbürgerungsrecht sind diese Ausschlussgründe Kuhle zufolge ebenfalls verschärft worden. Von den Kandidatinnen und Kandidaten für einen deutschen Pass soll verlangt werden, dass sie sich als Folge der historischen Verantwortung Deutschlands zum Schutz jüdischen Lebens bekennen sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot eines Angriffskriegs. Damit sollen Einbürgerungen von Russen, die hinter Präsident Wladimir Putin stehen, eingeschränkt werden.

Bettina Markmeyer