sozial-Politik

Asyl

Befristeter Schutz in einer Kirchengemeinde



Frankfurt a.M. (epd). Bei einem Kirchenasyl gewährt eine Kirchengemeinde von Abschiebung bedrohten Geflüchteten einen zeitlich befristeten Schutz. Ziel ist es, eine erneute sorgfältige Prüfung ihrer Situation durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu erreichen. Menschen, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder nicht hinnehmbare Härten drohen, sollen dadurch ein neues Asylverfahren oder ein Bleiberecht in Deutschland erhalten.

Hintergrund des Kirchenasyls ist der Einsatz der Kirchen für das grundgesetzlich verankerte Recht auf Schutz von Menschenwürde, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, bei dem Kirchengemeinden Flüchtlingen Wohnraum bieten und sie versorgen. Allerdings kann er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um Betroffene abzuschieben.

Das erste Kirchenasyl fand 1983 in einer Berliner evangelischen Kirche statt. In Deutschland gab es Ende Oktober nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche 452 Kirchenasyle mit mindestens 629 Personen, davon etwa 97 Kinder.



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