Berlin (epd). Die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für eine schärfere Abschiebepraxis werden konkreter. Faeser veröffentlichte am 11. Oktober einen Gesetzentwurf, der nach ihren Worten „ein Bündel restriktiver Maßnahmen“ vorsieht, um Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland leichter rückführen zu können. Parallel teilte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in Berlin mit, dass sich die Bundesregierung darauf verständigt habe, den Zugang zu Arbeit für Menschen, die geflohen sind, in Deutschland zu erleichtern. Er sprach von einem „Doppelschritt“ beim Umgang mit dem Thema Migration.
Faesers Pläne gehen nun in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und sollen nach ihren Worten „in Kürze“ vom Kabinett beschlossen werden, bevor der Bundestag darüber noch beraten muss. Ihr Gesetzentwurf sieht mehr Befugnisse für Behörden und Polizei bei der Durchsetzung von Rückführungen vor. Die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams, mit dem ein ausreisepflichtiger Ausländer festgesetzt werden kann, soll von zehn auf 28 Tage verlängert werden, damit die Behörden mehr Zeit für die Vorbereitung einer Abschiebung erhalten.
Vorgesehen ist unter anderem zudem, dass Polizisten zur Durchsetzung einer Abschiebung auch andere Räume als die des Betroffenen betreten können. Damit soll beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt werden, dass die Person auch tatsächlich angetroffen werde. Zudem sollen künftig Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote ein Grund für Abschiebehaft sein sowie Ankündigungen von Abschiebungen entfallen. Ausnahme sollen dabei Familien mit Kindern unter zwölf Jahren sein. Insbesondere bei den Grünen waren die Pläne auf Kritik gestoßen.
Bundeswirtschaftsminister Habeck sagte nach der Veröffentlichung von Faesers Plänen, dass sich die Regierung auch auf einen leichteren Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge geeinigt habe. Habeck zufolge zählt zu den geplanten Maßnahmen etwa eine Anweisung an Ausländerbehörden, dass Arbeit zugelassen werden „soll“ und nicht nur „kann“. Nach einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios sollen Flüchtlinge mit einem Aufenthaltsstatus zudem künftig schon nach sechs statt erst neun Monaten arbeiten dürfen.
Habeck betonte, dass allgemein zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland Zuwanderung wichtig sei. Das Anwachsen der Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter sei seit diesem Jahr „nachweisbar“ von ausländischen Fachkräften getragen, sagte er. Von Januar bis Juni seien 100.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Deutsche aus dem Job ausgeschieden. Parallel habe es einen Zuwachs von 300.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Nicht-Deutschen gegeben, sagte Habeck.
Zugleich verteidigte er die Pläne im Bereich Abschiebungen. Man sehe, in welch herausfordernder Situation sich das Land derzeit befinde. Deswegen müsse man darauf eine Antwort geben, „auch um das Asylrecht zu verteidigen und einen Konsens in der Gesellschaft zu bewahren“. Es gehöre zur „DNA der Republik“, dass Menschen, die fliehen und nach Sicherheit suchten, in Deutschland Aufnahme fänden. Umgekehrt sei es dann aber auch richtig, dass Menschen, die nicht bleiben können, wieder ausgewiesen werden, sagte der Vizekanzler.