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Bundesregierung kündigt Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit an




Wohnungsbau in Tübingen
epd-bild/Verena Müller
1990 ist die Wohngemeinnützigkeit abgeschafft worden. Nun will die Bundesregierung sie wieder einführen. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen sollen Steuervorteile erhalten. Kommunale Spitzenverbände forderten Bund und Länder unterdessen zu mehr Anstrengungen auf.

Berlin (epd). Die Bundesregierung will mit einer Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland sorgen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) stellten am 25. September nach einem Wohnungsbaugipfel im Kanzleramt in Berlin ein Paket aus 14 Maßnahmen vor, darunter dieses Vorhaben, das im nächsten Jahr an den Start gehen soll.

Steuerliche Förderung und Investitionszulagen

Die Wohnungsgemeinnützigkeit war 1990 abgeschafft worden, ihre Wiedereinführung wird seit Jahren diskutiert. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen erhalten dann Steuervorteile und verpflichten sich dafür, dauerhaft Sozialwohnungen anzubieten. SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Ampel-Regierung werde „zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen“.

Geywitz kündigte ferner eine Sonderregelung im Baugesetzbuch an, damit Städte und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2026 schneller und einfacher bezahlbaren Wohnraum planen zu können. Der Entwurf solle noch in diesem Jahr vorliegen.

Kommunale Spitzenverbände forderten mehr Anstrengungen von Bund und Ländern. Seit einem Jahr lägen die im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ vereinbarten Maßnahmen auf dem Tisch, teilten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund anlässlich des Treffens des Bündnisses in Berlin mit. Die Bedingungen für den Wohnungsbau hätten sich seither aber verschlechtert.

Bund und Länder müssten die Digitalisierung vorantreiben und Bürokratie abbauen, forderten die kommunalen Verbände. Kommunen sollten umfassender und leichter ein Vorkaufsrecht ausüben können. Zudem bräuchten sie deutlich mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau. Dazu gehörten auch gezielte Investitionszuschüsse für Wohnungsbauträger, die Sozialwohnungen errichten. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten mit der Gießkanne seien nicht genug.

Ziel für den Wohnungsbau nicht mehr erreichbar

Die Länder sind nach den Worten der drei kommunalen Spitzenverbände gefordert, den Bestandschutz zu erweitern und so die Umnutzung von Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum zu vereinfachen. Die Städte, Landkreise und Gemeinden täten für eine Beschleunigung des Wohnungsbaus bereits alles, was sie könnten. Unter anderem genehmigten sie zügiger Bauprojekte, stellten Bauland bereit und ertüchtigten Leerstände.

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) mahnte mietrechtliche Reformen an, um bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen. AWO-Präsident Michael Groß wies darauf hin, dass eine Neubauwohnung für viele Menschen nicht bezahlbar sei und sie nur in günstigeren Bestandsgebäuden eine Wohnung finden würden.

Die Bundesregierung hat das Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 100.000 Sozialwohnungen. Dafür hat Geywitz Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer und Kommunen, der Wohnungs- und Bauwirtschaft, der Sozialverbände, Umweltverbände, Gewerkschaften, Kirchen und zivilgesellschaftlicher Organisationen an den Tisch geholt. Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum ist bereits zum zweiten Mal im Kanzleramt zum „Bündnis-Tag“ zusammengekommen. Die Regierung räumt aber ein, dass das angestrebte Ziel für den Wohnungsbau in diesem Jahr nicht mehr erreichbar ist. Als Gründe werden gestiegene Baukosten, höhere Zinsen und fehlende Fachkräfte genannt.

Mey Dudin, Nils Sandrisser