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Verbände loben Rettungsdienst-Konzept der Regierungskommission




Rettungswagen mit Besatzung
epd-bild/Peter Jülich
Eine Regierungskommission hat Vorschläge unterbreitet, wie der Rettungsdienst zu reformieren sei. Diese Vorschläge können Fachgesellschaften, Berufsverbände und Krankenkassen überzeugen.

Berlin (epd). Die Vorschläge zur Reform des Rettungsdiensts treffen bei Fach-, Berufs- und Kassenverbänden auf Zustimmung. Die Ansätze der Regierungskommission seien richtungsweisend, lobte das Bündnis Pro Rettungsdienst in Berlin. Ein wichtiger Punkt sei die Stärkung von Kompetenzen der Notfallsanitäter. Zum Bündnis Pro Rettungsdienst zählen beispielsweise die Björn Steiger Stiftung, die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft, die Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften und der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst.

Drängende Probleme im Rettungsdienst

Bereits zuvor hatten Fachgesellschaften ihre Zustimmung zu weiten Teilen der Pläne bekundet. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sicherte den Vorschlägen am 15. September „die größtmögliche Unterstützung“ zu. Besonders die Aufnahme der Notfallversorgung als eigenes Leistungssegment im SGB V fand deren Zustimmung. „Das fordern viele Expertinnen und Experten seit fast zwei Jahrzehnten“, sagte der stellvertretende Sprecher der Sektion Notfall- und Katastrophenmedizin der Gesellschaft, Bernhard Gliwitzky.

Notärzte seien jedoch weiterhin unverzichtbar. Aus Sicht der Gesellschaft sei die Einführung eines Advanced Care Paramedic, also eines akademisierten Notfallsanitäters, diskussionswürdig, doch müsse genau betrachtet werden, welche zusätzliche Aufgaben dieser neue Beruf übernehmen kann.

Die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) teilte mit, die Vorschläge seien „geeignet, die drängenden Probleme im Rettungsdienst zu lösen, wenn sie Teil einer Gesamtreform des Gesundheitswesens darstellen“. Eine Akademisierung von Notfallsanitätern ersetze jedoch nicht die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes. Bereits heute sei eine eigenverantwortliche notfallmedizinische Versorgung ohne Notarztbeteiligung möglich, dies werde aber nicht flächendeckend umgesetzt.

Mehr Kompetenzen für Notfallsanitäter

Auch bei Krankenkassen fand der Reformvorschlag Unterstützung. Der GKV-Spitzenverband hob besonders die angedachte Schaffung einer bundesweit einheitlichen Struktur und einheitlicher Qualitätsstandards hervor. Insbesondere sei zu begrüßen, dass die Krankenkassen zukünftig an der Verhandlung der Entgelte beteiligt werden sollen. Das sei bislang nicht überall der Fall.

Den Vorschlägen der Regierungskommission zufolge sollen die Bundesländer einheitlich vorgeben, welche Qualifikation das Personal in Leitstellen und in der Notfallrettung haben muss. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mehr Medikamente verabreichen und mehr invasivmedizinische Maßnahmen vornehmen dürfen, Notärzte hingegen nur noch bei besonders komplexen Fällen zum Einsatz kommen. Die Luftrettung soll ausgebaut werden. Die Vergütung für Rettungsdienste soll sich künftig aus einem Leistungs- und einem Vorhaltungsanteil bestehen. An Schulen und in Betrieben soll es verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse geben.

Nils Sandrisser