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Klimaschutz

Heizungsgesetz: Was Mieterinnen und Mieter erwartet



Berlin (epd). Mit dem Ausstieg aus Gas und Öl beim Heizen soll die Energiewende im Gebäudebereich gelingen, der in Deutschland für etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich ist. Der Bundestag hat am 8. September das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Was das für Mieterinnen und Mieter bedeutet, hat epd sozial zusammengefasst.

Nach dem Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen Vermieter die Miete erhöhen. Das wird im Bürgerlichen Gesetzbuch über die Modernisierungsumlage geregelt. Modernisierungskosten sind Ausgaben für Dämmung, die neue Heizung oder neue Fenster.

Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen nach Modernisierung

Seit 2019 gilt: Vermieter können bis zu acht Prozent der Modernisierungsausgaben auf die Nettokaltmiete aufschlagen, pro Jahr und auf Dauer. In den ersten sechs Jahren nach der Modernisierung darf die Miete um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter steigen. Für Wohnungen mit Mietpreisen unter sieben Euro vor der Modernisierung liegt die Kappungsgrenze in den ersten sechs Jahren bei zwei Euro pro Quadratmeter.

Für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung hat die Ampel-Koalition Folgendes vereinbart: Vermieter dürfen künftig zehn Prozent der Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen - aber nur, wenn sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Die Summe, die sie vom Staat erhalten, wird von den Kosten abgezogen, bevor diese auf die Mieter umgelegt werden.

Deckelung der Heizkosten aus Gesetz gestrichen

Parallel bleibt die bisherige Modernisierungsumlage erhalten. Vermieter, die die staatliche Förderung nicht in Anspruch nehmen - etwa weil sie ihnen zu gering ist - können weiterhin acht Prozent der Ausgaben umlegen. Die erlaubte Mieterhöhung allein für die Heizung wird immer bei 50 Cent pro Quadratmeter gekappt. Wird der Heizungstausch mit weiteren Maßnahmen kombiniert, greift die Gesamtkappungsgrenze von drei beziehungsweise zwei Euro pro Quadratmeter.

Im Gegenzug wurde eine ursprünglich geplante Deckelung künftiger Heizkosten für Mieterinnen und Mieter aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Es war vorgesehen, dass die Kosten für das Heizen mit blauem oder grünem Wasserstoff nur bis zu einer Höchstgrenze von den Mietern hätten bezahlt werden müssen. Ziel war, diese für Mieter besonders teure Heizform unattraktiv zu machen.

Bettina Markmeyer


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