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Behinderung

EU-Kommission schlägt europaweit gültigen Behindertenausweis vor



Brüssel (epd). Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen europäischen Behindertenausweis vorgelegt. "Die Rechte von Menschen mit Behinderungen dürfen nicht an den nationalen Grenzen haltmachen”, sagte die Vizepräsidentin der Kommission, Vera Jourova, am 6. September in Brüssel. Mit dem Ausweis will die EU die Freizügigkeit, die ein Kernelement und die Haupterrungenschaft der Union sei, auch für Menschen mit Behinderung zugänglich machen. Reisen soll so einfacher und barrierefreier werden.

Rechtliche Unsicherheit

Das Dokument solle EU-weit als Nachweis einer anerkannten Behinderung dienen, hieß es. Der Ausweis werde nationale Behindertenausweise oder -bescheinigungen nicht ersetzen, sondern ergänzen, betonte die EU-Kommission. Für die Anerkennung und erstmalige Ausstellung eines Behindertenausweises sollen auch weiterhin die Mitgliedstaaten verantwortlich sein.

Man wolle in erster Linie das Kernproblem der fehlenden Anerkennung der Unterlagen angehen und rechtliche Unsicherheit abbauen, die Menschen mit Behinderungen davon abhalten könnten, in der EU zu reisen. Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen wie kostenloser oder vorrangiger Zugang, ermäßigte Preise und exklusive Parkrechte würden dann einheitlich gültig. In acht EU-Ländern wurde ein vergleichbarer Ausweis bereits getestet, die Ergebnisse werden als Erfolg gewertet, wie Jourova erklärte.

Neuer europäischer Parkausweis

Neben dem einheitlichen europäischen Behindertenausweis stellte die Kommission auch einen neuen europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderung vor. Dieser soll ebenfalls in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU anerkannt werden. Die Fahrt mit dem Auto sei für viele Menschen mit Behinderung weiterhin die beste und manchmal einzige Möglichkeit, mobil zu sein. Mit den Ausweisen wolle man Barrieren abbauen. Die Mitgliedstaaten sollen nach dem Vorschlag verpflichtet werden, nationale Parkausweise durch den europäischen Parkausweis zu ersetzen.

Beide Ausweise sollen sowohl physisch als auch digital verfügbar sein. Der Kommissionsvorschlag wird nun dem EU-Parlament und den Mitgliedsländern vorgelegt. Wenn beide Instanzen zustimmen, haben die EU-Staaten 18 Monate Zeit, um die Regelungen umzusetzen.