sozial-Politik

Behinderung

Inklusionsamt verhindert mehr als 500 Kündigungen



Münster (epd). Das Inklusionsamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) hat im vergangenen Jahr 554 Kündigungen von schwerbehinderten Beschäftigten verhindert. Damit sei es in über 50 Prozent der Kündigungsschutzverfahren gelungen, den Arbeitsplatz zu erhalten, erklärte der LWL am 1. September in Münster. Insgesamt seien 2022 knapp 2.000 Zustimmungsanträge von Arbeitgebern zur Kündigung von Schwerbehinderten eingegangen, davon seien knapp 900 zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern streitig gewesen.

Das Inklusionsamt habe die Unternehmen dabei beraten, Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Menschen mit Behinderung dort weiter arbeiten konnten oder die Arbeitgeber eine Förderung bekamen. Die Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen sei die Kernaufgabe des LWL-Inklusionsamtes, „damit Menschen mit Behinderung erst gar nicht arbeitslos werden“, sagte LWL-Sozialdezernent Johannes Chudziak.

Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ist es, über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden.