Essen, Düsseldorf (epd). Die NRW-Landesregierung weist vorzeitig Flüchtlinge mit „guter Bleibeperspektive“ den Kommunen zu. „Die konstant hohe Zahl der Zuzüge stellen eine große Herausforderung für Länder und vor allem Kommunen dar“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Um die Aufnahmefähigkeit des Landessystems zu erhalten, müssen wir schon zum jetzigen Zeitpunkt vorzeitige Zuweisungen von Geflüchteten aus den Landeseinrichtungen in die Kommunen vornehmen“, heißt es in einer E-Mail der zuständigen Fachabteilung, die dem epd vorliegt.
Konkret geht es dem Schreiben zufolge um rund 1.500 Geflüchtete, die dann in spätestens 14 Tagen von den Städten untergebracht werden müssten. Dabei handle es sich um Menschen, deren Antragstellung und Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits abgeschlossen sei. Vorzeitige Zuweisungen bezögen sich auf spezielle Gruppen, insbesondere Familien, aber auch Personen, deren gesetzliche Wohnsitzverpflichtung in der Landeseinrichtung abgelaufen sei, erklärte die Ministeriumssprecherin. „Darunter sind ausdrücklich keine Menschen, die hier keine Bleibeperspektive haben.“
Es geht der E-Mail zufolge nur um solche Menschen, die eine hohe Wahrscheinlichkeit haben, eine Anerkennung als Schutzberechtigte zu erlangen oder die eine „gute Bleibeperspektive“ haben.
Das Ministerium habe bereits in der vergangenen Woche den Kommunalen Spitzenverbände (KSV) die genannten Schritte mündlich angekündigt, worauf dann die E-Mail von Fachebene zu Fachebene erfolgt sei, erklärte die Sprecherin. Die Spitzenverbände seien darum gebeten worden, diese Informationen ihren Mitgliedern weiterzugeben, um Transparenz herzustellen.