sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Private Kita nicht zur Aufnahme eines Kindes verpflichtet



Münster (epd). In Münster sind Eltern vor Gericht mit ihrem Anliegen gescheitert, eine private Kita zur Aufnahme ihres unter dreijährigen Kindes zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht Münster lehnte mit Beschluss vom 6. Juli einen entsprechenden Eilantrag ab. Das Jugendamt der Stadt Münster habe als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe keine rechtliche Handhabe, den privaten Träger einer Kindertageseinrichtung zur Aufnahme eines bestimmten Kindes zu zwingen, falls dieser nicht freiwillig hierzu bereit sei, hieß es zur Begründung.

Die Eltern hatten bei der Platzvergabe über den sogenannten Kita-Navigator der Stadt Münster im Februar und März zunächst keinen Platz für das am 1. August beginnende Kindergartenjahr bekommen. Nachdem das Gericht im Juni einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte, hatte die Stadt Münster für das Kind einen etwa drei Kilometer von der Wohnung entfernten Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte angeboten.

Geeigneter Betreuungsplatz

Diesen Platz nahmen die Eltern den Angaben zufolge jedoch nicht in Anspruch. Sie wollten ihr Kind lieber in einer für sie günstigeren, von einem privaten Träger betriebenen Einrichtung unterbringen. Die Stadt Münster sei verpflichtet, auf diesen Träger einzuwirken, dass ihr Kind in dieser Kindertagesstätte betreut werde. Um dies durchzusetzen, beantragten sie erneut eine einstweilige Anordnung bei Gericht.

Diesen Antrag lehnt das Gericht ab. Das Jugendamt könne private Träger weder zur Aufnahme eines Kindes zwingen noch diese untersagen. Zudem habe die Stadt den Eltern bereits einen geeigneten und zumutbaren Betreuungsplatz in einer anderen Kindertagesstätte nachgewiesen.

Az.: 6 L 558/23