Berlin (epd). Ein Klimageld würde bei einkommensschwachen Haushalten einen Großteil ihrer Zusatz-Ausgaben durch die CO2-Bepreisung von Heizöl oder Kraftstoff abdecken. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) veröffentlichte am 7. Juni in Berlin Berechnungen, wonach ein einheitliches Pro-Kopf-Klimageld die ungleiche Belastung von ärmeren gegenüber wohlhabenden Bevölkerungsschichten abmildert. Es wären aber weitere staatliche Hilfen in Härtefällen erforderlich, heißt es in dem aktuellen DIW-Bericht.
Die CO2-Bepreisung ist ein Zuschlag pro ausgestoßener Tonne CO2 auf fossile Energieträger und hat das Ziel, die Emissionen zu senken. Den DIW-Berechnungen zufolge würde ein Klimageld von 170 Euro pro Kopf bei einem angenommenen CO2-Preis von 60 Euro pro Tonne im Jahr 2026 für einen einkommensarmen Haushalt bedeuten, dass sich die Belastung durch steigende Energiepreise halbieren würde. Statt um 1,5 Prozent sänke das Nettobudget um 0,8 Prozent.
Einkommensarme Haushalte geben einen größeren Teil ihres Einkommens für Heizen und Sprit aus als Wohlhabende. Durch die CO2-Bepreisung würde in dem vom DIW berechneten Szenario 2026 bei den einkommensschwächsten zehn Prozent der Bevölkerung 3,5 Prozent des Nettobudgets aufgezehrt, bei den einkommensstärksten zehn Prozent dagegen machten die zusätzlichen Energiekosten weniger als ein Prozent des Nettoeinkommens aus.
Die Ampel-Koalition hat die Einführung eines Klimageldes als soziale Flankierung der CO2-Bepreisung vereinbart. Es soll aus den Einnahmen durch den CO2-Zuschlag finanziert werden und die Belastungen privater Haushalte mildern. Der Preis für jede ausgestoßene Tonne CO2 wird in den kommenden Jahren steigen, mit dem Ziel, die Emissionen zu senken. Derzeit liegt er bei 25 Euro, bis 2025 steigt er auf 55 Euro und soll 2026 zwischen 55 und 65 Euro liegen. Autofahren und Heizen verteuern sich dadurch.