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Das ändert sich durch die Pflegereform



Berlin (epd). Der Bundestag hat am 26. Mai in Berlin eine weitere Pflegereform beschlossen. Um die Finanzen der Pflegeversicherung zu stabilisieren, steigen ab Juli die Beiträge. Außerdem muss ein Verfassungsgerichtsurteil fristgerecht umgesetzt werden. Anfang 2024 werden die Leistungen in der ambulanten Pflege angehoben und Heimbewohnerinnen und -bewohner stärker entlastet. Die wichtigsten Punkte aus dem „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“:

BEITRÄGE

Zum Juli dieses Jahres werden die Beiträge angehoben. Damit werden die Einnahmen der Pflegeversicherung um 6,6 Milliarden Euro pro Jahr steigen, in diesem Jahr also noch um die Hälfte. Zum anderen muss die Regierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 zur gesetzlichen Pflegeversicherung umsetzen, wonach Eltern für ihren Erziehungsaufwand bei den Beiträgen entlastet werden müssen.

Der allgemeine Beitragssatz steigt von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens auf 3,4 Prozent. Kinderlose zahlen dann vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent. Für Eltern wird der Pflegebeitrag vom zweiten Kind an bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte verringert. Er beträgt also mit zwei Kindern 3,15 Prozent, mit drei Kindern 2,9 Prozent, mit vier Kindern 2,65 Prozent und mit fünf und mehr Kindern 2,4 Prozent.

Die Bundesregierung wird ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen künftig die Beiträge durch Rechtsverordnung erhöhen zu können, um kurzfristig auf Finanznöte der Pflegeversicherung reagieren zu können. Bisher ist dafür ein Bundestagsbeschluss notwendig. Der Bundestag soll aber auch künftig beteiligt werden, indem er die Verordnung ändern oder ablehnen kann.

PFLEGE ZU HAUSE

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung für Angehörige, die die Versorgung allein oder mithilfe von Pflegediensten zu Hause übernehmen, werden Anfang 2024 um fünf Prozent erhöht. Das Pflegegeld beträgt heute zwischen 316 und 901 Euro im Monat, die Sachleistungen für Pflegedienst-Einsätze liegen zwischen 724 und 2.095 Euro. 2025 sollen die Leistungen um weitere 4,5 Prozent angehoben werden. Knapp vier Fünftel der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt.

ENTLASTUNGSBUDGET

Bislang können pflegende Angehörige bis zu 1.612 Euro für eine Verhinderungspflege oder 1.774 Euro für eine Kurzzeitpflege bekommen. Künftig sollen diese Leistungen in einem sogenannten Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zusammengefasst werden, um sie flexibler nutzen zu können. Eltern mit Kindern mit einem hohen Pflegegrad bekommen dieses Budget ab 2014, für alle pflegenden Angehörigen soll es ab Juli 2025 zur Verfügung stehen.

BEZAHLTE PFLEGETAGE

Bisher können berufstätige Angehörige für jeden Pflegefall in der Familie einmalig zehn Tage bezahlt freinehmen. Von 2024 an haben sie Anspruch auf zehn solcher bezahlten Pflegetage pro Jahr.

PFLEGE IM HEIM

Heimbewohnerinnen und -bewohner erhalten Zuschüsse zu den Zahlungen, die sie selbst leisten müssen (Eigenanteil). Sie richten sich danach, wie lange sie schon im Heim leben. Anfang 2024 soll dieser Zuschuss erhöht werden, für das erste Jahr des Heimaufenthalts um zehn Prozentpunkte auf 15 Prozent, für die folgenden beiden Jahre auf 30 beziehungsweise 50 Prozent - und für das vierte und alle weiteren Jahre auf 75 Prozent. Der Eigenanteil liegt inzwischen im Durchschnitt bei mehr als 2.400 Euro pro Heimplatz und Monat.

FINANZEN DER PFLEGEVERSICHERUNG

Die Leistungsverbesserungen kosten die Pflegeversicherung laut Gesetz rund zwei Milliarden Euro jährlich. Fast fünf Millionen Menschen beziehen Leistungen aus der Pflegeversicherung, rund vier Millionen von ihnen werden zu Hause versorgt. Die Ausgaben der Pflegeversicherung steigen stark und lagen nach Angaben des GKV-Spitzenverbands für 2022 bei 60,03 Milliarden Euro und damit über den Einnahmen in Höhe von 57,78 Milliarden Euro. Die Pflegeversicherung muss außerdem ein Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro an den Bund zurückzahlen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll dies in zwei Schritten - bis Ende 2023 und bis Ende 2028 - erfolgen.

Bettina Markmeyer


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