sozial-Politik

Pflege

Ausbildung: Studierende sollen künftig Vergütung erhalten



Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am 24. Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung und zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege beschlossen. Danach sollen Studierende in der Pflege zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Zudem würden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht, heißt es in einer Mittteilung des Bundesfamilienministeriums.

„Wir machen das Pflegestudium attraktiver, denn die Studierenden sollen zukünftig eine Vergütung erhalten“, sagte Ministerin Lisa Paus (Grüne). Zudem profitierten die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden - wie bei der beruflichen Ausbildung - über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So fördere man die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden.

Lauterbach: Pflegeberufe werden aufgewertet

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, die hochschulische Pflegeausbildung spiele eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. „Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen.“

Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor: Mit Übergangsvorschriften soll sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss. Auch soll die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.

Einheitliche Form der Unterlagen beschlossen

Den Angaben nach werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten.

Und: Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen. Weitere Informationen finden Sie unter: