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Bremen beschließt Bundesratsinitiative zu Trisomie-Bluttest



Bremen (epd). Der Bremer Senat hat am 25. April eine Bundesratsinitiative zum ethisch umstrittenen vorgeburtlichen Trisomie-Bluttest als Kassenleistung beschlossen. In der Bundesratssitzung am 12. Mai solle ein entsprechender Antrag eingebracht werden, teilte der Senat mit. Seit Juli vergangenen Jahres bezahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien wie dem Down-Syndrom (Trisomie 21). Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der über Kassenleistungen entscheidet.

Bei dem Bremer Antrag geht es im Kern um zwei Aspekte: Die Folgen der Kassenzulassung der nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) sollen beobachtet werden. Außerdem soll ein interdisziplinäres Gremium mit Expertinnen und Experten eingerichtet werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des Tests prüft.

Im März hatte die Bürgerschaft den Senat mit einem fraktionsübergreifenden Antrag dazu aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen. „Bei diesem wichtigen ethischen und frauenpolitischen Thema brauchen wir dringend eine bundespolitische Debatte“, sagte Bremens Gesundheits- und Frauensenatorin Claudia Bernhard (Linke).

Bei dem Bluttest handelt es sich um ein Suchverfahren, es ist keine diagnostische Untersuchung. Die Kosten werden in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung übernommen. Bis zu 30 Prozent der Tests liefern laut Bremer Senat falsch-positive Ergebnisse, geben also fälschlicherweise einen Hinweis auf eine Behinderung. Viele Betroffene und ihre Familien befürchten auch angesichts des Bluttests einen zunehmenden Rechtfertigungsdruck bei der Entscheidung für ein Kind mit Behinderung.