Frankfurt a.M. (epd). Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Grundsicherung für bedürftige Menschen. Bedingung, um es zu erhalten, ist, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Aktuell beziehen über 3.880.000 erwerbsfähige Personen in Deutschland Bürgergeld. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt bei 502 Euro.
Partner in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft erhalten 451 Euro. Die Höhe der Sätze für Kinder richtet sich nach deren Alter. Für Kleinkinder bis zu fünf Jahre gibt es 318 Euro, für 6- bis 13-Jährige 348 Euro und für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sind es 420 Euro.
Das Bürgergeld soll zur sozialen Teilhabe befähigen und die Würde des Einzelnen achten. Den größten Posten machen „Nahrung, Getränke und Tabakwaren“ mit 174,19 Euro aus. Im ersten Jahr dürfen Bürgergeld-Bezieher ihre aktuelle Wohnung behalten. Die Kaltmiete wird in den ersten zwölf Monaten übernommen, unabhängig davon, ob die Unterkunft „angemessen“ ist. Heizkosten jedoch werden nur in einem „angemessenen Rahmen“ vom Staat übernommen.
Auch wird im ersten Jahr Vermögen von bis zu 40.000 Euro nicht angegriffen. Das soll verhindern, dass Sparer, die unverschuldet arbeitslos werden, bestraft werden. Dieser Betrag hatte nach den Plänen der Bundesregierung ursprünglich bei 60.000 Euro liegen sollen, wurde jedoch auf Druck der Union im Vermittlungsausschuss gesenkt.
Auch gegen den Wegfall der Sanktionen haben sich CSU und CDU gestellt. Sollte sich ein Bürgergeld-Empfänger weigern, einen Arbeitsplatz zu finden, muss er weiterhin mit Sanktionen rechnen. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ soll auch zukünftig gelten.