München (epd). Am 1. April ist der Bayerische Energiesperren-Schutzschirm gestartet. Damit unterstützt der Freistaat Bürgerinnen und Bürger, die wegen der hohen Energiepreise in wirtschaftliche Not geraten. Der Schutzschirm komme jenen zugute, die trotz Bundeshilfen und anderen staatlichen Leistungen akut entweder vor einer Energiesperre stehen oder deren Energiezufuhr bereits gesperrt wurde, heißt es in einer Mitteilung vom 31. März,
Sozialministerin Ulrike Scharf betonte: „Wir garantieren schnelle und unbürokratische Hilfe, damit niemand von der Energieversorgung abgeschnitten wird. Denn eine gesicherte Energieversorgung zählt zu den elementaren Grundbedürfnissen eines jeden Menschen.“
Für die Antragstellung ist Voraussetzung, dass das Brutto-Haushaltseinkommen 30.000 Euro zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied nicht übersteigt. Außerdem gilt eine Haushalts-Vermögensgrenze von 11.000 Euro zuzüglich weiteren 500 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Ausgeschlossen von der Hilfeleistung sind Personen, die laufende Leistungen wie Sozialhilfe, Bürgergeld, Wohngeld oder nach dem Asylbewerbungsleistungsgesetz beziehen. Anträge können seit dem 1. April digital oder schriftlich beim Zentrum Familie Bayern und Soziales (ZBFS) gestellt werden.