Berlin (epd). Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gebilligt. Für die Vorlage stimmten am 15. März die Koalition aus SPD, Grünen und FDP, Union und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich, teilte der Bundestag in Berlin mit.
Die UPD solle künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden. Das Ziel sei, ihr eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu geben, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV soll dabei sieben Prozent betragen.
Linda Heitmann, Mitglied der Grünen im Ausschuss für Gesundheit, sagte, mit dem Gesetz werde ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patientenrechten umgesetzt. „Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten“, sagte Heitmann. Die künftige Struktur der UPD in einer Stiftung sichere, dass die maßgeblichen Patientenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie könnten sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.
Künftig werde es in allen 16 Bundesländern neben der Beratung per Telefon oder Video auch Anlaufpunkte vor Ort geben. „Für viele Patientinnen und Patienten ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte besser durchzusetzen.“