Düsseldorf (epd). Krankenhäuser und Krankenkassen plädieren für ein Ende der Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. „Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden“, sagte der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, am 19. Januar der „Rheinischen Post“. Ähnlich äußerte sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV). Unterstützung kommt von der FDP. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verweist hingegen auf eine hohe Zahl von Corona-Toten.
Die Pandemie sei fast überstanden, sagte Gaß. Es sei absolut richtig, dass die Maskenpflicht in Zügen oder dem Öffentlichen Nahverkehr aufgehoben und hier auf Eigenverantwortung gesetzt werde. In Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen stehe der Schutz der Patienten und Patientinnen im Vordergrund. Allerdings wäre es nicht nachvollziehbar, wenn man ohne Maske in die Klinik dürfe, sich aber testen lassen müsse, jedoch ab dem 1. März keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Test habe. Daher sollten die Auflagen gleichzeitig beendet werden.
Für ein Ende der Maskenpflicht ab Frühjahr sprach sich auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) aus. „Ich finde eine Abschaffung der Maskenpflicht auch in medizinischen Einrichtungen grundsätzlich geboten - allerdings eher perspektivisch“, sagte der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Frank Bergmann. „Masken schützen nicht nur vor einer Coronainfektion, sondern auch vor anderen schweren Infekten.“ Daher sei er für eine Abschaffung im Laufe des Frühjahrs.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin und Gesundheitsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, unterstützte diesen Vorstoß. „Diese klare Forderung seitens der Ärzteschaft und Kliniken sollten wir nicht ignorieren“, sagte sie in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bestärkt werde die Forderung durch die vorzeitige Aufhebung der Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Es könne nicht sein, dass in Betrieben wieder ein Vor-Corona-Zustand herrsche, das Gesundheitswesen sich jedoch weiterhin an strenge gesetzliche Regelungen halten müsse. Aschenberg-Dugnus plädierte dafür, dass alle ärztlichen Gruppen eigenständig entscheiden sollten, ob sie für den Schutz der vulnerablen Gruppen eine Maskenpflicht individuell für ihren Bereich umsetzen.
In Bayern fällt die Maskenpflicht Ende Januar. Wegen der Entspannung bei der Corona-Infektionslage werde der Freistaat die landesrechtlichen Maskenpflichten aufheben, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am 19. Januar in Kloster Banz bei Bad Staffelstein. Ab dem 1. Februar gibt es somit auch für Beschäftigte in Arztpraxen, in ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie für Personen in Gemeinschaftsunterkünften keine Maskenpflicht mehr, erläuterte er.
Holetschek forderte den Bund auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht im Gesundheitswesen vor dem 7. April auszusetzen. Denn auch ab dem 1. Februar gilt zum Beispiel in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht - aktuell noch bis zum 7. April
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte sich angesichts der Debatte besorgt. Wer jetzt die Hygieneschutzmaßnahmen in der Alten- und Krankenpflege abschaffen wolle, dürfe die Fakten zu Corona nicht ignorieren, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Dortmund dem epd. Er verwies darauf, dass seit dem 4. Oktober letzten Jahres 11.498 Menschen an Corona gestorben seien. Im gleichen Zeitraum habe das Robert Koch-Institut 558 Grippe-Tote vermeldet. „Diese traurigen Zahlen machen deutlich, dass Covid-19 weder eine Erkältung noch eine Grippe ist“, erklärte Brysch.