sozial-Recht

Oberlandesgericht

Geldbuße gegen Vermieter wegen überhöhter Mieter



Frankfurt a.M. (epd). Wegen einer überhöhten Miete muss ein Vermieter in Frankfurt am Main eine Geldbuße von 3.000 Euro zahlen. Außerdem muss er den Mehrerlös von 1.180 Euro abgeben. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 6. Dezember mitteilte, hat das entsprechende Urteil des Amtsgerichts Bestand. Der Vermieter habe die Knappheit an Mietwohnungen für eine unangemessen hohe Miete ausgenutzt.

Der Mieter hatte eine 33 Quadratmeter große, teilmöblierte Einzimmerwohnung mit Kochnische und fensterlosem Bad in Frankfurt-Nied gemietet. Der Vermieter verlangte dafür eine Kaltmiete von 550 Euro plus Nebenkosten von 180 Euro, zusammen 730 Euro im Monat. Dagegen wehrte sich der Mieter mit einer Anzeige, und das Amt für Wohnungswesen ermittelte.

Das Amtsgericht befand, dass von einer ortsüblichen Gesamtmiete von 379 Euro auszugehen sei. Eine Miete, die um mehr als 20 Prozent darüber liege, sei unangemessen. Der Vermieter habe die Marktsituation und die Notlage des Vermieters vorsätzlich ausgenutzt. Die Bestätigung des Oberlandesgerichts ist nicht anfechtbar.

Az.: OLG: 3 Ss-OWi 1115/22 Az.: Amtsgericht: 941 OWi 862 Js 17536/22