sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Misshandlungsvorwurf: Erzieherinnen dürfen nicht weiter arbeiten



Göttingen (epd). Nach den Misshandlungsvorwürfen gegen zwei Erzieherinnen in einer Kita in Nesselröden bei Duderstadt dürfen diese vorerst nicht weiter in der Einrichtung arbeiten. Das Göttinger Verwaltungsgericht gab damit betroffenen Kindern und ihren Eltern Recht, die sich gegen eine weitere Beschäftigung der Frauen ausgesprochen hatten, teilte die Justizbehörde am 11. November mit. Den Erzieherinnen wird unter anderem vorgeworfen, die Kinder zum Essen gezwungen, sie fixiert und zur Strafe in den Waschraum oder Flur gesperrt zu haben.

Ursprünglich durften die Mitarbeiterinnen nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe und einer unangekündigten Kontrolle vor Ort nicht mehr unbegleitet und nur noch getrennt voneinander in der Kindertagesstätte eingesetzt werden, hieß es. Das Kindeswohl sei damit gewährleistet und die Einrichtung hätte die Betreuungszeiten wegen Personalmangel andernfalls nicht einhalten können.

Eltern klagten wegen der Gefahr weiterer Misshandlungen

Die Eltern hatten hingegen eingewandt, dass die Vorwürfe durch drei Zeugenaussagen bestätigt worden seien. Es bestehe der Verdacht, dass die Frauen „mehrfach und in erheblichem Maße“ gewalttätig geworden seien. Es sei zu befürchten, dass Kinder erneut misshandelt würden.

Die Göttinger Gericht folgte den Argumenten der Eltern weitgehend. Die bislang erlassenen Auflagen reichten nicht aus, um eine Beeinträchtigung des Kindeswohls auszuschließen, hieß es. Eine „lückenlose Beaufsichtigung“ der Mitarbeiterinnen sei außerdem wegen des Personalmangels nur schwer möglich. Bis zum Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens dürfen die Frauen nun nicht weiterbeschäftigt werden.

Az.: 2 B 211/22