sozial-Recht

Bundesgerichtshof

Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen ist Straftat



Karlsruhe, Leipzig (epd). Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat einen Freispruch im Zusammenhang mit Fälschungen von Corona-Impfbescheinigungen aufgehoben. Im konkreten Fall liege ein Straftatbestand wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen vor, teilte der BGH am 10. November in Karlsruhe mit.

Das Landgericht Hamburg hatte Anfang März einen angeklagten Mann vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Der Fall muss nun laut BGH vom Landgericht Hamburg neu verhandelt und entschieden werden, allerdings von einer anderen Strafkammer als zuvor.

Gericht sah keine Urkundenfälschung

Das Landgericht hatte den Angeklagten vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung aus Rechtsgründen freigesprochen. Einen Rückgriff auf das allgemeine Urkundenstrafrecht schloss das Gericht aus. Dies hat der Bundesgerichtshof als fehlerhaft beanstandet und den Freispruch aufgehoben.

Der Angeklagte stellte den Angaben zufolge gegen Entgelt insgesamt 19 falsche Impfbescheinigungen aus. Er habe angeblich erfolgte Erst- und Zweitimpfungen gegen das Coronavirus mit Impfstoffbezeichnung und Chargennummer in Impfpässe eingetragen. Außerdem nutzte er laut Gericht gefälschte Stempel eines Impfzentrums und unterzeichnete mit der nachgeahmten oder erfundenen Unterschrift eines angeblichen Impfarztes.

Az.: 5 StR 283/22