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Gewalt

Frauenhauskoordinierung: Lücken im Schutz von Frauen schließen



Berlin (epd). Nachdem der Europarat Deutschland erhebliche Lücken im Schutz von Frauen vor Gewalt attestiert hat, ruft die Frauenhauskoordinierung die Bundesregierung zum schnellen Handeln auf. „Die Empfehlungen des Gremiums sind zeitnah umzusetzen und umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um wirksam gegen Gewalt an Frauen vorzugehen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes vom 17.Oktober.

In seinem kürzlich erschienenen Bericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stellte der Europarat fest: Deutschland erfüllt zahlreiche Anforderungen des seit 2018 rechtskräftigen Abkommens nicht. Unter anderem kritisieren die Expertinnen und Experten das Fehlen einer langfristigen, umfassenden Strategie gegen Gewalt an Frauen sowie einer nationalen Koordinierungsstelle für entsprechende Maßnahmen.

Zugang zu Hilfen oft versperrt

Zudem diagnostiziert der Bericht einen Mangel an Schutzplätzen in Frauenhäusern. Er unterstreicht, dass großen Gruppen Gewaltbetroffener der Zugang zu Schutz durch die unzuverlässigen und uneinheitlichen Finanzierungswege des Hilfesystems versperrt wird.

„Zahlreiche Analysen des Berichts bestätigen Probleme, auf die Frauenhauskoordinierung und das Bündnis Istanbul-Konvention bereits seit Jahren hinweisen. Umso wichtiger ist, dass nun auch der Europarat dringend anrät, die Diskussion über einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt voranzubringen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Frauenhauskoordinierung, Katrin Frank.

Dynamiken von häuslicher Gewalt

Als besonders problematisch hebt der Bericht zudem hervor, dass Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen in Deutschland immer wieder die Sicherheit von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern gefährdeten. Es müsse daher in der Gesellschaft dringend ein umfassenderes Verständnis für die systematischen Zusammenhänge geschlechtsspezifischer Gewalt und der Dynamiken von häuslicher Gewalt geschaffen werden.

Lobend hingegen erwähnt der Bericht neben dem Gewaltschutzgesetz auch strafrechtliche Maßnahmen gegen digitale Gewalt oder im Sexualstrafrecht. „Gerade vor dem Hintergrund der mangelhaften Prävention können wir uns diesem Lob allerdings nur bedingt anschließen: Strafrechtliche Maßnahmen stehen immer am Ende der Interventionskette und verhindern die Gewalt nicht“, erklärte Frank. Wie wirksam Schutz vor Gewalt ist, bemesse sich daran, wie gut Schutzeinrichtungen für die Betroffenen zugänglich seien. „Und da hat Deutschland erheblichen Verbesserungsbedarf“, stellte der Verein fest.