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Bundesamt: Defizite bei der Hilfsmittelversorgung für gesetzlich Versicherte



Berlin (epd). Ein Sonderbericht des Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) belegt Defizite bei der Hilfsmittelversorgung für gesetzlich Versicherte. In einer Mitteilung vom 10. Oktober heißt es, die Behörde habe die die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung systematisch untersucht und dabei große Lücken festgestellt.

Die Versorgung mit hochwertigen und damit meist teuren Hilfsmitteln wie etwa Rollstühlen, Hörgeräten, und Prothesen sei an vielen Stellen verbesserungswürdig, heißt es im Bericht. Denn diese Bereitstellung sei für viele Menschen Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das gelte insbesondere für ältere oder behinderte Menschen.

Es fehlt an Transparenz für Versicherte

Zwar seien die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, mit Erbringern Verträge abzuschließen, die für Versicherte beziehungsweise Patientinnen und Patienten transparent nachvollziehbar seien. „Der Sonderbericht legt dar, dass dies nicht immer der Fall ist. Nach Einschätzung des BAS gibt es Defizite bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die sich negativ auf die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln auswirken.“

Beispielsweise verfügen den Angaben nach nicht alle Krankenkassen über eine ausreichende Anzahl an Verträgen. Darüber hinaus kommen die bundesunmittelbaren Krankenkassen nur vereinzelt ihrer Pflicht nach, über Vertragsinhalte zu informieren, sodass ein Vergleich der Leistungsangebote verschiedener Krankenkassen erschwert wird.

Rechtsrahmen muss weiterentwickelt werden

In seinem Sonderbericht regt das BAS an, den bestehenden Rechtsrahmen weiterzuentwickeln. „Wir schlagen deshalb eine Rückkehr zur Zulassung der Leistungserbringer per Verwaltungsakt und landesweit einheitliche Versorgungsverträge vor“, sagte Frank Plate, Präsident des BAS. „Das BAS möchte den Diskussionsprozess über die weitere Gestaltung in der Hilfsmittelver-sorgung anstoßen.“

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr.