Berlin (epd). Bei seiner jüngsten Sitzung am 7. Oktober in Berlin forderten die Länder den Bund erneut auf, die finanzielle Unterstützung der Sprach-Kitas fortzuschreiben. Außerdem pochten die Länder auf eine Zusage der Bundesregierung, die Länder über 2024 hinaus bei der Qualitätsentwicklung zu unterstützen und lehnte bundeseinheitliche Vorschriften für eine am Einkommen der Eltern orientierte Beitragsstaffelung ab.
Weitere Beschlüsse betrafen die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sowie die Unterstützung von Kliniken. medizinischen Einrichtungen und Pflegebetrieben bei den Energiekosten.
Das Bundes-Modellprogramm Sprachkitas mit zuletzt rund 200 Millionen Euro für 2022 läuft zum Jahresende aus. Familienministerin Paus will eine Übergangsfinanzierung bis Ende Juni 2023 erreichen, danach müssten die Länder die Sprachförderung in die Regelfinanzierung übernehmen, erklärte sie. Sie sei darüber mit den Ländern in intensiven Verhandlungen. „Wir alle wissen, dass wir zügig eine Einigung brauchen, damit die Sprachkitas weiterbestehen können“, sagte sie. Die Sprachförderung kommt Kindern zugute, die nicht gut oder nicht altersgemäß Deutsch sprechen.
Zum Widerstand der Länder gegen Änderungen bei der Staffelung der Beiträge sagte Paus: „Wir haben im Kita-Qualitätsgesetz festgeschrieben, dass die Elternbeiträge nach Einkommen gestaffelt werden müssen. Das ist sozial gerecht für alle.“ Von der bisherigen Verwendung der Bundesmittel für Beitragsentlastungen hätten nur selten Familien mit geringen Einkommen profitiert. Die Länder lehnen die neue Vorschrift zur Beitragsstaffelung hingegen als einen Eingriff in ihre Kompetenzen ab. Der sächsische Kultusminister Christian Piwarz (CDU) sagte im Bundesrat, man habe bereits Instrumente, die Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten.
Der Bund stellt den Ländern mit dem zweiten Kita-Qualitätsgesetz in den beiden kommenden Jahren jeweils knapp zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Künftig sollen die Länder die Mittel vorrangig in die sprachliche Bildung der Kinder, mehr Fachkräfte, eine gute Ernährung, Angebote für mehr Bewegung sowie die Stärkung der Tagespflege investieren.
Im Unterschied zu den bisherigen Regelungen im sogenannten Gute-Kita-Gesetz der Vorgängerregierung sieht der Entwurf von Paus außerdem vor, dass die Länder künftig keine Bundesmittel mehr in eine weitere Senkung von Kita-Gebühren oder die Ausweitung der Gebührenfreiheit stecken sollen. Die Finanzierung der bisherigen Beitragsmodelle durch Bundesmittel soll auf die Hälfte gedeckelt werden.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung zudem auf, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der aktuellen Energiepreiskrise kurzfristig zu unterstützen. In einer Entschließung der Länder wird gefordert, unverzüglich gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um die Liquidität der Krankenhäuser rasch zu sichern. „Ziel ist es, die aktuell extrem steigenden Energie- und Sachkosten zeitnah gegenzufinanzieren - ggf. durch unterjährige Zuschlagszahlungen“, so der Beschluss. Auch für den Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen wie etwa Arztpraxen, seien ebenfalls Regelungen zu treffen, um nicht refinanzierte Kostensteigerungen zu kompensieren.
Damit die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung stabil bleiben, müsse die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten über einen Zuschuss aus Steuermitteln decken, so der Länderbeschluss. Für Pflegeeinrichtungen fordert der Rat einen Mechanismus, der die außerordentlichen Kostensteigerungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen. Er weist auf die erwarteten Preissteigerungen im Jahr 2023 hin - auch diese seien zu finanzieren.
Grünes Licht für den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld: Bis Mitte nächsten Jahres kann die Bundesregierung die Zahlungen weiter per Verordnung ermöglichen. Die Länder billigten die vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.
Die Sonderregeln zum vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld waren 2020 wegen der Corona-Pandemie eingeführt und über Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehrfach verlängert worden. Das ist nun auch über den 30. September 2022 hinaus möglich.