Düsseldorf (epd). In Nordrhein-Westfalen sollen Menschen mit einer Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, besser vor Gewalt geschützt werden. Die Partner der Landesinitiative Gewaltschutz haben eine entsprechende Absichtserklärung, wie der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 27. September in Düsseldorf mitteilte.
Unterzeichner des über 200 Seiten starken Dokuments mit Handlungsempfehlungen sind die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, die kommunalen Spitzenverbände Städtetag, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW sowie private und öffentliche Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, die Freie Wohlfahrtspflege, Selbsthilfeverbände, die Landesbehindertenbeauftragte Claudia Middendorf und das Gesundheitsministerium.
Nach Bekanntwerden der Ermittlungen wegen Gewalt und Verstößen bei der Anwendung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in der Diakonischen Stiftung Wittekindshof im Kreis Minden-Lübbecke hatte Minister Laumann eine Expertenkommission eingesetzt. Sie sollte Vorschläge für den Gewaltschutz und für die fachliche Weiterentwicklung geeigneter Betreuungsstrukturen für Menschen mit Behinderung entwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei erwachsene Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung und extrem herausforderndem Verhalten.
Das von den Partnern der Landesinitiative unterzeichnete Dokument, in das auch Sichtweisen von Angehörigen, Behörden und Praktikern einflossen, spricht sich etwa für einheitliche Prüfkonzepte von Einrichtungen mit Blick auf den Gewaltschutz aus. Konkrete Arbeitshilfen und Leitsätze zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen, zur Prävention von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt und zur Verhinderung nicht indizierter Medikamentenvergabe sind weitere Aspekte.
Auch sprechen sich die Unterzeichner für die statistische Dokumentation gemeldeter Gewaltvorfälle im eigenen Zuständigkeitsbereich und für die Überprüfung von Nachweisen über Mitarbeitenden-Schulungen zum Gewaltschutz aus.