sozial-Recht

Landessozialgericht

Vorläufig kein Hartz IV für Hawala-Ring-Mitglied



Essen (epd). Ein mutmaßliches Mitglied eines illegalen Finanztransfer-Systems erhält nach einem Gerichtsurteil vorläufig keine Hartz-IV-Leistungen. Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 26. September in Essen mitteilte, wird dem Beschuldigten vorgeworfen, an gewerbsmäßigen Betrugsdelikten im Rahmen eines illegalen Hawala-Rings mit Finanzströmen zwischen Deutschland, Syrien und der Türkei beteiligt gewesen zu sein.

Das Landessozialgericht wies auch die Beschwerde des Beschuldigten gegen einen vorangegangenen Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf zurück. Somit hat der Mann keinen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz. Die Essener Richter begründeten dies mit den unklaren wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten und verwiesen auf beschlagnahmte Gelder im Rahmen einer Hausdurchsuchung. Es bestünden Zweifel an der Hilfebedürftigkeit des Mannes, urteilten sie.

Vorwurf, an Betrug beteiligt gewesen zu sein

Der Antragsteller bezog den Angaben nach mit seiner Familie laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen einer landesweiten Ermittlung beschlagnahmte die Polizei bei ihm 16.300 Euro. Das eröffnete Strafverfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Dem Mann wird vorgeworfen, an gewerbsmäßigen Betrugsdelikten im Rahmen eines Hawala-Rings mit insgesamt 80 Beschuldigten beteiligt gewesen zu sein.

Das seit 2016 international agierende Netzwerk wickelt den Angaben zufolge Zahlungen nach dem Prinzip des sogenannten Hawala-Bankings ab. Dabei werde Bargeld in deutschen Zahlungsbüros eingesammelt, um gegen Provision Bargeldgeschäfte in der Türkei und in Syrien auszugleichen oder Rechnungen für ausländische Warenlieferungen zu bezahlen. Teilweise seien Einzahlungen in türkischen und syrischen Zahlungsbüros von „Rückwärtskunden“ in deutschen Zahlungsbüros ausgezahlt worden.

Az.: L 7 AS 752/22 B ER