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Arbeitsmarkt

Arbeitsagenturen: Neuer Mindestlohn ohne Folgen für Beschäftigung



Nürnberg (epd). Anders als bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 gibt es kaum Arbeitsagenturen, die von dessen Ansteigen auf zwölf Euro negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass sich der Mangel an Arbeitskräften zwischenzeitlich massiv verschärft hat, heißt es in einer Mitteilung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 13. September.

Die Forscher verwiesen auf eine Studie, die sich auf die monatliche Befragung der 155 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) stützt. Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erwarten 86 Prozent der Agenturen für ihre Bezirke durch den gestiegenen Mindestlohn keine Beschäftigungseffekte, während das bei der geringfügigen Beschäftigung auf 70 Prozent zutrifft. Die übrigen Agenturen erwarten positive oder negative Wirkungen, die Anteile halten sich fast die Waage.

„Die stark gestiegene Knappheit am Arbeitsmarkt trägt dazu bei, dass die Mindestlohnerhöhung die betriebliche Nachfrage nach Arbeitskräften weniger stark dämpft. Arbeitskräfte werden gehalten oder hätten bessere Jobchancen, falls es doch zu Entlassungen kommt“, erklärte IAB-Forschungsbereichsleiter Enzo Weber.