sozial-Politik

Drogen

Expertise: Legalisierung von Cannabis verstößt gegen EU-Recht




Anhaltender Streit über Jahre: Hanfparade in Berlin im Jahr 2017
epd-bild/Jürgen Blume
Die Bundesregierung will Cannabis legalisieren. Doch eine Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sieht dafür rechtliche Hürden. Der CSU-Gesundheitspolitiker Pilsinger hält die Pläne der Ampel bereits für gescheitert.

Berlin (epd). Die von der Ampel-Koalition geplante Legalisierung von Cannabis verstößt nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, nennen die Juristen des Bundestags zwei europäische Verträge, an die Deutschland gebunden sei und die einer Legalisierung entgegenstünden.

Laut den Bundestagsjuristen schreibt der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass Herstellung, Anbau, Verkauf, Transport, Versand oder Ein- und Ausfuhr von Drogen in jedem Mitgliedsland unter Strafe gestellt werden müssen. Der EU-Beschluss beziehe sich auf alle Drogen, die in einem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe aufgeführt sind, wozu auch Cannabis gehöre. Der Rahmenbeschluss verlange zudem, dass jedes Mitgliedsland Verstöße mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen“ ahnden müsse.

Hinweis auf das Schengen-Protokoll

Die Rechtsexperten verweisen auch auf das Schengen-Protokoll. Darin hätten sich die Vertragsländer, zu denen auch Deutschland gehört, verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkte sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.

In einer weiteren Ausarbeitung weisen die Parlamentsjuristen darauf hin, dass die Niederlande nicht als Vorbild für die in Deutschland geplante Legalisierung dienen könnten. So gelte dort nach wie vor das „Opiumgesetz“, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle. Allerdings seien Besitz und Verkauf kleinerer Mengen „de facto entkriminalisiert“. In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen werde, würden diese aber konfisziert. Der Verkauf von Cannabis sei laut den Bundestagsjuristen ebenso weiterhin „formalrechtlich illegal“, werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt.

Analyse der Experten wird vom Ministerium geprüft

Das Bundesgesundheitsministerium teilte dem epd mit, es prüfe die Analyse der Wissenschaftlichen Dienste. Die geplanten neuen Regelungen zu Cannabis müssten rechtssicher und mit internationalem Recht vereinbar sein.

Für den CSU-Abgeordneten Pilsinger steht mit dem Gutachten jedoch fest, dass „die Cannabislegalisierung zu Genusszwecken - so wie es die Ampelregierung im Koalitionsvertrag festgehalten hat - gescheitert ist, bevor sie überhaupt begonnen hat“.

Karsten Frerichs, Markus Jantzer