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Pflege

Verband beklagt Behinderung des Tariftreuegesetzes



Köln (epd). Der Bundesverband der Betreuungsdienste (BBD) wirft den gesetzlichen Pflegekassen vor, die Umsetzung des Gesetzes zur Tariftreue und somit besseren Bezahlung von Pflege- und Betreuungsmitarbeitern zu behindern. Die Versorgung von Patienten sei durch akut gefährdet, heißt es in einer am 24. August in Köln verbreiteten Mitteilung des Verbandes. Mit der zum 1. September in Kraft tretenden Tariftreueregelung werden Pflegeanbieter von den Kassen nur noch für ihre Leistungen entlohnt, wenn sie Mitarbeiter nach einem Tarifvertrag bezahlen oder sich daran anlehnen.

Der Vorstandsvorsitzende des BBD, Jörg Veil, beklagte, dass die Pflegekassen vor allem in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg die dadurch steigenden Personalkosten nicht in vollem Umfang oder gar nicht anerkennen würden. Pflege- und Betreuungsdienste, die zeitintensive Versorgungen erbringen, würden in ihrer Existenz gefährdet.

Nach Angaben des BBD hebeln die Kassen die Regelungen aus, indem sie für die höheren Refinanzierungskosten mehr Leistung verlangten. Die Pflegenden müssten für die Gehaltssteigerung schneller arbeiten, erklärte der BDD. Eine Leistungsverdichtung gefährde die Versorgung von bis zu 50.000 Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf.