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Studie: Mindestlohn beeinflusst Wettbewerb kaum



Mannheim (epd). Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) sieht nur geringe Auswirkungen des Mindestlohns auf die Wettbewerbsbedingungen. Eine Studie des Instituts zeige, dass die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 und dessen Erhöhung 2017 kaum Marktaustritte von Unternehmen verursacht habe, teilte das ZEW am 5. August in Mannheim mit.

Manche Branchen sind der Studie zufolge durch die Lohnuntergrenze sogar produktiver geworden. Das gelte beispielsweise für das Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, die Werbe- sowie die Verlagsbranche. „Zum einen kann das damit zusammenhängen, dass Unternehmen verstärkt in Kapital, also Maschinen oder Technologien, investieren und somit ihre Arbeitskräfte produktiver einsetzen“, sagte Moritz Lubczyk, Co-Autor der Studie. „Andererseits ist denkbar, dass Unternehmen statt auf geringfügige mehr auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse setzen und auch somit die Produktivität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigt.“

Hohe Arbeitsnachfrage ist Vorteil bei Jobverlust

Wenn es Marktaustritte gab, hat das der ZEW zufolge die Arbeitslosigkeit kaum steigen lassen. „Solange die Arbeitsnachfrage hoch ist, finden die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei anderen Unternehmen eine Folgebeschäftigung“, erläuterte Lubczyk.

Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern, wo die Löhne vor Einführung einer Untergrenze oft darunter lagen, hätten Firmen ihr Geschäft aufgegeben. Das sei aus wirtschaftspolitischer Sicht aber nicht unbedingt ein Problem. Denn dies seien oft Kleinstunternehmen mit weniger als vier Beschäftigten gewesen, die häufig zu den unproduktiveren Unternehmen gezählt hätten.

Zum Januar 2015 hatte die damalige große Koalition eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto eingeführt. Im Januar 2017 erhöhte sie ihn auf 8,84 Euro pro Stunden, seither stieg sie um weitere Stufen. Seit Juli des laufenden Jahres müssen Arbeitgeber mindestens 10,45 Euro bezahlen, eine Erhöhung auf 12 Euro ab Oktober ist bereits beschlossen.