sozial-Recht

Europäischer Gerichtshof

Österreich diskriminiert Wanderarbeiter bei Familienbeihilfe



Luxemburg (epd). Österreichische Regelungen zur Familienbeihilfe und zu bestimmten Steuervergünstigungen diskriminieren Wanderarbeiter und sind europarechtswidrig. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Juni in Luxemburg und gab damit einer Klage der EU-Kommission in vollem Umfang statt.

2019 hatte Österreich die Familienbeihilfe sowie Steuervergünstigungen für Erwerbstätige, deren Kinder ständig in einem anderen EU-Land wohnen, geändert. Es führte einen Anpassungsmechanismus für die Berechnung ein, der sich nach dem Preisniveau des jeweiligen Landes richtet.

Leistungen nach unten angepasst

Damit habe Österreich gegen die EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verstoßen, entschieden die Luxemburger Richter. Denn Familienleistungen dürften dem Gesetz zufolge nicht deshalb gekürzt oder geändert werden, weil der Berechtigte oder seine Angehörigen in einem anderen als dem Staat wohnen, der sie gewährt.

Darüber hinaus stellte der EuGH mit Blick auf die Familienleistungen sowie die Steuervergünstigungen eine unzulässige Diskriminierung von Ausländern fest. Denn der Anpassungsmechanismus treffe „im Wesentlichen die Wanderarbeitnehmer, da insbesondere ihre Kinder möglicherweise in einem anderen Mitgliedstaat wohnen“, erklärte das Gericht.

Zudem kämen die Betroffenen großenteils aus Ländern mit niedrigeren Lebenshaltungskosten als Österreich. Dadurch würden Leistungen und Vergünstigungen bei ihnen vor allem nach unten angepasst.

Az.: C-328/20