sozial-Recht

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Krankenversicherungspflicht hat Vorrang vor Individualrechten



Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der sich nur mit homöopathischen Mitteln behandeln lassen und daher die verpflichtende Krankenversicherung in den Niederlanden nicht zahlen wollte. Das soziale Bedürfnis, über ein solidarisches System eine erschwingliche Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern, habe hier Vorrang vor den Individualrechten, urteilte das Gericht am 19. Mai in Straßburg.

Der Mann hatte den Angaben zufolge keine Krankenversicherung abgeschlossen. Dafür wurden ihm Geldbußen auferlegt. Zudem wurde er zwangsweise krankenversichert, mit Monatsbeiträgen von 122,33 Euro.

Kläger pochte auf Recht zur Achtung des Privatlebens

Vor dem EGMR klagte er dagegen und berief sich unter anderem auf das Recht auf Achtung des Privatlebens sowie die Glaubensfreiheit, wie das Gericht weiter mitteilte. Da er es vorzöge, nur für homöopathische Mittel zu zahlen, wolle er sich nicht an der kollektiven Finanzierung der Schulmedizin beteiligen.

Das Gericht hob unter anderem hervor, dass dem Mann weder eine bestimmte Behandlung vorgeschrieben noch vorenthalten worden sei. Über eine Zusatzversicherung habe er sich auch die Erstattung homöopathischer Mittel sichern können.

Az.: 1443/19